Hamburg – Etappensieg im Streit um die Pressefreiheit: Das Landgericht Hamburg hat den Zugriff auf beschlagnahmte Tonaufnahmen einer „Zeit“-Journalistin vorerst gestoppt. Die Dateien dürfen weder geöffnet noch ausgewertet werden.
Die Aufnahmen von Journalistin Anne Kunze waren im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Steakhaus-Erbin Christina Block sichergestellt worden. Die „Zeit“ sieht darin einen schweren Eingriff in den journalistischen Quellenschutz und wehrt sich dagegen.
Nach BILD-Informationen liegen die Aufnahmen bislang ungeöffnet und versiegelt in einem Tresor. Endgültig entschieden ist der Streit noch nicht. Nun muss das Hanseatische Oberlandesgericht klären, ob die Sicherstellung rechtmäßig war und wie weit der Schutz journalistischer Quellen reicht.