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Hannover – Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den Landesvorsitzenden und Vize-Fraktionschef im Landtag, Ansgar Schledde (49), erhoben. Der Vorwurf: Verstöße gegen das Parteiengesetz. Die Anklageerhebung erfolgte demnach bereits am 6. Oktober. Jetzt muss das Landgericht Hannover entscheiden, ob es zum Prozess kommt. Für Schledde gilt die Unschuldsvermutung.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Schledde zwischen Dezember 2020 und Juli 2022 als damaliger Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Ems-Vechte in 113 Fällen Zahlungen vereinnahmt haben, die als Spenden zu bewerten seien. Im Zentrum stehen 44.630 Euro. Diese habe er nicht unverzüglich an das laut Parteisatzung zuständige Vorstandsmitglied für Finanzangelegenheiten weitergeleitet.

Schledde: „Vorwürfe unbegründet“

In einem weiteren Fall soll Schledde unrichtige Angaben zur Höhe der vom niedersächsischen Landesverband vereinnahmten Spenden im Rechenschaftsbericht der Bundespartei vom November 2022 bewirkt haben. Der AfD-Politiker weist die Anschuldigungen entschieden zurück. Die Anklage komme für ihn „nicht überraschend“. Schledde: „Ich sehe dem Verfahren mit der gebotenen Gelassenheit entgegen.“

Bereits im September hatte der niedersächsische Landtag Schleddes Immunität aufgehoben. Damals sprach der AfD-Mann von einem „durchschaubaren Manöver“ und stellte einen Zusammenhang her mit der aus seiner Sicht „anlasslosen“ Hochstufung des Landesverbands durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“.

Auch Vorwürfe der Vetternwirtschaft

Brisant: Schledde sah sich in der Vergangenheit zudem Vorwürfen der Vetternwirtschaft ausgesetzt. So sollen seine Ex-Frau und seine Ehefrau mit Posten bei AfD-Abgeordneten im Bundestag und Landtag versorgt worden sein. Diese Vorwürfe stehen allerdings nicht in Zusammenhang mit der nun erhobenen Anklage.

Die Ermittlungen gegen Schledde und weitere AfD-Mitglieder laufen bereits seit Jahren. Im Frühjahr 2026 waren sie unter anderem um den Verdacht der Untreue und eines weiteren möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ausgeweitet worden. In Niedersachsen wird im Herbst 2027 ein neuer Landtag gewählt.