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Dramatische Entwicklungen rund um den Großen Preis von Singapur (Sonntag, 14 Uhr, Sky live und Liveticker bei BILD.de)! Wie BILD erfuhr, wurden am Freitag am Eingang des Fahrerlagers gleich mehrere Personen festgenommen.

Bei Taschenkontrollen wurden bei den Personen Vape-Geräte und Zigaretten, die bei der Einreise nach Singapur nicht versteuert wurden, gefunden. Im Stadtstaat ist das Vapen verboten, eingeführte Rauchwaren müssen am Flughafen angemeldet werden.

Bei den Festgenommenen soll es sich um Mitglieder von Formel-1-Rennställen handeln. Für die Verantwortlichen Grund genug, die Teams in einem Rundschreiben nochmal an die lokalen Gesetze zu erinnern.

Das hatte der Veranstalter allerdings schon vor dem Wochenende getan. Schon die Nutzung kostet bis zu 10.000 Dollar (7000 Euro) Strafe.

Schon in den letzten Jahren war es rund um den Singapur-Grand-Prix immer wieder zu Problemen gekommen. Letztes Jahr wurden 37 Personen mit verbotenen E-Zigaretten erwischt und mit Geldstrafen belegt. Darunter waren 32 ausländische Besucher und fünf Einheimische. Im Jahr zuvor waren es noch etwa 200 Menschen.

Formel 1: Wegen E‑Zigaretten! Verhaftungen im Fahrerlager in Singapur

Weil in Singapur auch die Einfuhr und der Verkauf von Kaugummis verboten sind, verzichten die Teams im Fahrerlager komplett auf Bubble Gum. Audi verteilt stattdessen Minz-Bonbons an Fahrer, Mitarbeiter und Gäste.

Singapur stellt noch weitere Dinge unter Strafe, die anderswo nicht mal bemerkt werden.

Wer Tauben füttert, kann schon beim ersten Mal zu einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Singapur-Dollar (umgerechnet ca. 7000 Euro) verdonnert werden. Im Wiederholungs-Falle droht sogar das Doppelte.

Nackt in der eigenen Wohnung, die von außen einsehbar ist? Es drohen 2000 Singapur-Dollar (ca. 1400 Euro) Bußgeld.

Die Straße unerlaubt überqueren? 1000 Dollar (ca. 700 Euro).

Auf den Boden spucken? 2000 Dollar!

Fremdes WLAN ohne Erlaubnis des Besitzers benutzen? Im Wiederholungsfall bis zu 20.000 Dollar (14.000 Euro) und sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.