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Stade – Er erschoss nach derzeitigem Ermittlungsstand in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade sechs Mitarbeiter der Jugendhilfe. Wenige Wochen später nahm sich der mutmaßliche Killer Fatih G. (45) in seiner Gefängniszelle das Leben. Jetzt kommt heraus: G. war zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig. Das ergab eine Anfrage der CDU an die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen.

Wie „Süddeutsche Zeitung“ und NDR berichten, war G. nach Angaben der Landesregierung nicht im Besitz eines dauerhaften Aufenthaltsrechts. Bereits im Mai 2021 habe sich demnach der in Deutschland geborene, türkische Staatsbürger per E-Mail an die Ausländerbehörde Hannover gewandt und darum gebeten, ihm einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Die Behörde habe ihm mitgeteilt, dass er dafür persönlich vorbeikommen müsse.

Immer wieder tauchte G. in den folgenden Jahren in niedersächsischen Behördenakten auf. 2022 wurde er in Minden erfasst, später bei der Ausländerbehörde Braunschweig. Ende desselben Jahres wurde sogar ein Wegzug ins Ausland registriert. Zwischenzeitlich war er mehrfach in Hannover gemeldet. Zuletzt lebte er seit September 2025 in Garbsen in der Region Hannover – ohne dort offiziell gemeldet zu sein.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU im niedersächsischen Landtag, Carina Hermann (41), spricht gegenüber SZ und NDR von einem Behördenversagen. Die Tatsache, dass Fathi Khan G. ausreisepflichtig gewesen sei und dennoch Kontakt zu den Behörden gehabt habe, ohne dass „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ geprüft wurden, sei aufklärungsbedürftig.

Stade-Killer verging sich wohl an eigener Tochter

Das kriminelle Leben von Fatih G.: Er wurde 1981 in Deutschland geboren, verbrachte aber wohl große Teile seines Lebens in der Türkei. Bereits 2007 lief dort ein Verfahren wegen eines Sexualdelikts. Nach „Spiegel“-Recherchen saß er in der Türkei seit 2010 im Gefängnis. Dort soll er 2016/2017 aus der Haft bzw. dem offenen Vollzug verschwunden sein. 2021 floh er erneut aus einer türkischen Untersuchungshaft. Gegen ihn liefen dort Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter aus einer früheren Beziehung.

Seit seiner Flucht wurde in der Türkei nach ihm gefahndet. Zudem wurde in Deutschland gegen ihn ermittelt, nachdem ein Schütteltrauma bei seiner wenigen Wochen alten Tochter festgestellt wurde. Eine Anfrage der deutschen Polizei in der Türkei lief ins Leere.