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Dieses Thema wird die Gerichtsbarkeit des deutschen Handballs noch länger beherrschen. Und höchstwahrscheinlich nicht nur die!

Im Fall des Lizenz-Skandals in der 2. Handball-Bundesliga wird jetzt die nächste Stufe erklommen. Die HSG Nordhorn-Lingen hatte die Spielberechtigung für die Saison 2026/27 ohne Auflagen erhalten, dies aber offenbar auf Grundlage zumindest geschönter Zahlen im Lizenzantrag.

Die HBL hat den Ex-Vizemeister (2002) vergangene Woche mit drei harten Auflagen bestraft und bei Nichterfüllung mit sechs Punkten Abzug gedroht, was innerhalb der Szene schon auf Kritik stößt.

Ein Mitglied der Handball-Bundesliga (möchte anonym bleiben) zu BILD: „Sogar die Mafia hat mehr Compliance als die HBL.“ Zweitliga-Absteiger HSG Krefeld Niederrhein ist die HBL-Reaktion längst nicht genug – der Klub zieht vor Gericht(e)!

Paragrafen-Schlacht im Handball-Skandal

„Wir haben bei der HBL bereits schriftlich hinterlegt, dass die HSG Krefeld Niederrhein eine vollumfängliche Klärung des Sachverhalts anstrebt“, sagt Krefelds Geschäftsführer André Schicks. Der HSG-Boss weiter: „Wir haben ein juristisches Kompetenzteam zusammengestellt, das die Angelegenheit für uns begleiten und eine Klage vorbereiten wird. Die Anrufung der Gerichte schließen wir ausdrücklich nicht aus.“

Das Kompetenzteam besteht aus Helge-Olaf Käding, einem bekannten Handball-Rechtler aus Minden, und Dr. Michael Kintrup, einem ehemaligen Handball-Profi, der jetzt in der Großkanzlei „Orth Partners“ (vier Standorte in Deutschland) tätig ist. Beide waren auch 2024 in dem Lizenz-Komplex rund um den HSV Hamburg beschäftigt.

Nach BILD-Informationen strebt die Krefeld-Seite zunächst ein sogenanntes „Wiederansetzungs-Verfahren“ an. Die Vertreter Krefelds werden dabei unter anderem Akteneinsicht in alle eingereichten Unterlagen der HSG Nordhorn-Lingen verlangen. Alles fußt dabei auf der im Januar 2025 umformulierten Lizenzordnung (LZO) der HBL, vor allem auf den Paragrafen 13 a, b und c. In Kürze: Kommt es nach Entscheidungen der vierköpfigen HBL-Lizenzierungskommission zu Streit oder Klärungsbedarf, entscheidet als Zweitinstanz nicht mehr das HBL-Präsidium, sondern ein unabhängiges Vertrauens-Gremium.

Völlig unabhängig von der sportlichen Gerichtsbarkeit will die HSG Krefeld Niederrhein nach jetzigem Stand auch vor zivile Gerichte ziehen, um eventuelle Schadensersatzansprüche klären zu lassen.