TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen

Wenn Ermittler mit einer Hausdurchsuchung einem flüchtigen Straftäter, einem gesuchten Kindesentführer oder einer akuten Gefahr auf die Spur kommen wollen, dann kann man über außergewöhnliche Maßnahmen reden. Aber hier geht es um journalistische Recherche.

Wenn Gerichte anfangen, Reporter und ihre Recherche-Unterlagen als Instrument zu behandeln, wird es brandgefährlich. Denn wo endet das? Wer garantiert, dass morgen nicht die nächste Redaktion durchsucht oder das nächste Interviewmaterial herausverlangt wird? Pressefreiheit steht nicht als Dekoration im Grundgesetz. Sie ist ein Schutzwall gegen staatliche Zugriffe.

Besonders befremdlich: Es gab keine „Gefahr im Verzug“, sondern ging um Material, das eine Journalistin bei ihrer Arbeit gesammelt hatte – nämlich das aufgezeichnete Gespräch mit einem damals entführten Kind. Genau dafür gibt es Quellenschutz und besondere Hürden. Bezeichnend ist auch, dass Richterin Isabel Hildebrandt offenbar davon ausging, dass es einen „Vertrag“ für das Gespräch gab, womöglich Geld zwischen Journalistin und Protagonisten floss, wie aus dem mir vorliegenden Durchsuchungsbeschluss hervorgeht. Es geht die Frau Vorsitzende nichts an.

Hätte das Gericht die ZEIT-Reporterin auf anständigem Wege gefragt, dann hätte es sicherlich auch einen vernünftigen Weg gegeben. Ein Staat, der freie Medien will, sollte Journalisten nicht behandeln wie Tatverdächtige.