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Berlin – Der Bundestag hat härtere Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen beschlossen. Wer die gefährlichen Substanzen bei Vergewaltigungen oder Raubüberfällen einsetzt, muss künftig mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Die Tropfen werden im Strafgesetzbuch jetzt als „gefährliche Mittel“ eingestuft – gleichgestellt mit Waffen und bestimmten Werkzeugen.

Für das neue Gesetz stimmten die Regierungsparteien, die Grünen und die Linkspartei. Die AfD enthielt sich.

„Sexuelle Selbstbestimmung schützen“

In der Debatte zuvor machte Eichwede, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, deutlich: Es sei die Pflicht des Gesetzgebers, die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen zu schützen und strukturelle Gewalt zu beenden.

AfD-Bundestagsabgeordneter Brandner zweifelte dagegen an der Wirksamkeit des neuen Gesetzes. Seine Frage: Reicht das wirklich aus, um Opfer angemessen zu schützen?

Schnelles Handeln ist entscheidend

Grünen-Bundestagsabgeordnete Gumnior wies auf ein zentrales Problem hin: K.o.-Tropfen lassen sich nur kurz nach der Verabreichung nachweisen. Deshalb sei schnelles Handeln bei der Anzeige von Straftaten entscheidend. Dafür brauche es eine geeignete Infrastruktur, betonte sie.