Horb am Neckar – Monatelang kämpft ein kleiner Junge mit Atemwegsproblemen. Seine Eltern gehören der „Reichsbürger“-Szene an. Sie glauben nicht an Deutschland – und nicht an seine Ärzte. Es ist viel zu spät, als Anfang 2023 endlich ein Notarzt kommt: Das Kind stirbt. Jetzt hat das Amtsgericht Horb am Neckar (Baden-Württemberg) die Mutter (44) und den Vater (50) wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt. Die milde Strafe: je ein Jahr Haft auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Die Eltern hatten ihren zweijährigen Sohn nie zum Arzt gebracht. Stattdessen „behandelten“ sie die Probleme des Jungen mit ätherischen Ölen. Das Gericht ist überzeugt: Ein Arzt hätte ihn retten können: „Eine beim Kind bestehende chronische Atemwegserkrankung hätte zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden können.“ Es hielt die Pflichtverletzung für so schwer, dass eigentlich eine Haftstrafe angemessen gewesen wäre. Dass Mutter und Vater trotzdem nichts ins Gefängnis müssen, begründeten die Richter damit, dass die Eltern unter dem Tod des Jungen sehr litten.
Typische „Reichsbürger“-Schreiben an Behörden
Die Angeklagten schrieben Behörden lange Briefe – im typischen Stil der ‚Reichsbürger'-Szene.Die Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ erkennt die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht an. Laut Verfassungsschutz gehören in Baden-Württemberg mehr als 4000 Menschen zur Szene.
Eltern tauchten ab – Polizei fasste sie in Bayern
Zum ersten Verhandlungstermin im April 2025 erschienen die Eltern einfach nicht. Das Gericht ließ sie per Haftbefehl suchen – vergangenen Monat wurden beide in Bayern festgenommen. Sowohl die Eltern als auch die Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil Berufung oder Revision einlegen.