Grote will Hürden für Abschiebung straffälliger Flüchtlinge senken
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), will die rechtlichen Hürden für die Abschiebung straffälliger Flüchtlinge unabhängig vom Herkunftsland senken. Dies sagte er dem vor dem Treffen der Innenminister von Bund und Ländern, das an diesem Mittwoch beginnt.
Als Beispiele für Länder, in die man »intensiver« Straftäter zurückführen könne, nannte er Syrien und Afghanistan, aber auch die Ukraine. Er sei dankbar dafür, dass der in einigen Monaten auslaufende Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete auf europäischer Ebene verlängert werde. Doch wenn man über den Schutzstatus für wehrfähige ukrainische Männer diskutiere, dann sollte man erst recht über den Schutzstatus für ukrainische Straftäter oder Extremisten sprechen.
Derzeit müssten für eine Ausweisung zwingende Gründe der nationalen Sicherheit vorliegen, sagte der SPD-Politiker. Diese Schwelle müsse man senken. Man könne der Bevölkerung nicht vermitteln, dass Menschen, die hier zum Teil wiederholt schwere Straftaten begehen, trotzdem bleiben können, sagte Grote. Man müsse das Bleibeinteresse des Einzelnen stärker mit dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung abwägen und Letzteres höher gewichten.
Wenn Menschen, die hier Schutz genießen, auch bei gewichtigen Straftaten und Verurteilungen zu Freiheitsstrafen ihr Aufenthaltsrecht nicht verlören, leide die Akzeptanz für den Schutz von Geflüchteten insgesamt, sagte Grote. Dies sei besonders dann der Fall, wenn ein anerkannter Flüchtling dann später schwerste Straftaten, wie zum Beispiel einen Mord oder einen Terroranschlag, begehen würde.
Verschärfung der Migrationspolitik in Deutschland
Die aktuelle Bundesregierung hatte zu Beginn ihrer Amtszeit 2025 eine »Migrationswende« ausgerufen und seitdem mehrere Maßnahmen beschlossen, um die Migrationspolitik in Deutschland zu verschärfen. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wurde bereits Ende vergangenen Jahres damit begonnen, Straftäter nach Afghanistan und Syrien abzuschieben.
Die Kontakte der Bundesregierung zu den Taliban in Afghanistan sind umstritten. Offiziell unterhält die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu der radikal islamistischen Terrormiliz und erkennt sie nicht als legitime Regierung an. Seit ihrer Machtergreifung hat sich die Menschenrechtslage, vor allem in Bezug auf Frauenrechte, drastisch verschlechtert.
Den Wegfall von Schutzgründen nach Ende des Bürgerkriegs in Syrien muss das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem Widerrufsverfahren noch prüfen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im März darauf gedrungen den Schutzbedarf syrischer Flüchtling neu zu bewerten.
Außenminister Johann Wadephul (CDU) hatte im Oktober 2025 bei einem Besuch in Syrien eine freiwillige Rückkehr in großer Zahl angezweifelt und damit unionsintern Kritik auf sich gezogen. Dennoch sagte er später, er halte an der Einschätzung fest, dass die Rückkehr an zerstörte Orte etwa in Damaskus kurzfristig nur sehr eingeschränkt möglich sei.