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Doppelt versichert, doppelt gezahlt – so vermeiden Sie unnötige Kosten

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Eine private Haftpflicht-, eine Hausratversicherung, eine Kfz-Police, dazu Rechtsschutz, eine Unfallversicherung, ein Handytarif mit Displayschutz und eine Reiseversicherung, die einmal für einen Flug nach Kanada abgeschlossen wurde und seither jedes Jahr weiterläuft. In deutschen Haushalten ist dieses Sammelsurium keine Seltenheit.

Nach einer Berechnung der Verbraucherzentrale Hamburg gibt jeder Deutsche im Schnitt rund 2500 Euro im Jahr für Versicherungsschutz aus. Das summiert sich: Die deutsche Versicherungswirtschaft verwaltet 501,5 Millionen Verträge, ihre Beitragseinnahmen stiegen 2025 um 6,6 Prozent auf 254 Milliarden Euro. In der Schaden- und Unfallversicherung, also bei Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude und Auto, legten die Beiträge um 7,7 Prozent auf 99,7 Milliarden Euro zu.

„Verbraucher sind weniger überversichert als falsch versichert“

Für 2026 erwartet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) ein weiteres Plus von 4,7 Prozent. Für Verbraucher birgt die Statistik großes Sparpotenzial. Denn ein Teil des Geldes fließt in Policen für Schäden, die niemanden ruinieren, in Versicherungssummen, die den Wert der versicherten Sache übersteigen, und in Verträge, die ein Risiko ein zweites Mal abdecken.

„Verbraucher sind weniger überversichert als falsch versichert“, sagt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV) sieht das ähnlich. „Nicht die Anzahl der Versicherungen ist entscheidend, sondern ob der Versicherungsschutz zum individuellen Bedarf und der persönlichen Lebenssituation passt“, sagt sie.

Welche Risiken gehören abgesichert? Woran lassen sich doppelte Deckungen erkennen? Welche Bausteine kann man streichen und in welcher Reihenfolge sollte man Verträge beenden? Ein Leitfaden, worauf Versicherte besonders achten sollten.

Nur auf wenige Ernstfälle kommt es wirklich an

Am Anfang jeder Durchsicht steht eine Rangfolge der größten Risiken. Der Bund der Versicherten setzt an die erste Stelle die Absicherung von Haftungsschäden über eine private Haftpflichtversicherung, den Verlust der Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die finanzielle Absicherung der Familie über eine Risikolebensversicherung.

Wer eine Immobilie besitzt, ergänzt eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz. Worauf es aus ihrer Sicht ankommt, formuliert Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW so: Konsequent zu versichern sei der größte anzunehmende Unfall, also der Schaden, dessen Ausgleich das eigene Vermögen übersteigt. Eine Handyversicherung falle regelmäßig nicht darunter. „Eine Berufsunfähigkeit dagegen schon“, sagt Weidenbach.

Die private Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, gilt aber nach Einschätzung von Weidenbach als Muss. Am unteren Ende der Rangfolge stehen Verträge, deren Beitrag in keinem sinnvollen Verhältnis zur möglichen Leistung steht. Der BdV hat eine Rangfolge der zehn ungeeignetsten privaten Policen aufgestellt.

Auf Platz eins stehen kapitalbildende Versicherungen, also Kapitallebens- und private Rentenversicherungen samt Fondspolicen sowie Riester- und Rürup-Verträge. Es folgen Sterbegeld-, Ausbildungs- und Restschuldversicherungen, dahinter Elektronik- und Garantiepolicen, die Reisegepäckversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung.

Auf Platz neun listet der Verband die sogenannten Kleinst-Versicherungen, also Policen für einzelne Gegenstände oder Anlässe. „Kleinst-Versicherungen wie die Brillen-, Ticket- oder Sportgeräteversicherungen sichern kein Risiko ab, das den Lebensstandard gefährdet, und bieten zudem kein angemessenes Prämien-Leistungsverhältnis“, sagt Frenz vom BdV.

Zwei Versicherungen, aber nur einmal Schadenersatz

Doppelt abgesicherte Risiken bringen im Schadenfall keinen zusätzlichen Euro. Wer denselben Gegenstand gegen dieselbe Gefahr bei zwei Gesellschaften versichert, kann sich zwar aussuchen, welche er in Anspruch nimmt, bekommt zusammengerechnet aber nur den entstandenen Schaden ersetzt. Die beiden Versicherer teilen den Betrag danach unter sich auf.

Der Kunde kann verlangen, dass die Doppelung endet, dass also der jüngere Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme gesenkt wird. Der Beitrag sinkt dann entsprechend. Besonders häufig entstehen solche Überschneidungen vor dem Urlaub. „Bei Reiseversicherungen kommt es leicht zu Doppelversicherungen“, sagt Frenz vom BdV.

Verbraucher seien oft bereits über ein Versicherungspaket, ihre Kreditkarte oder den Reiseveranstalter abgesichert und schlössen zusätzlich eine einzelne Police ab, etwa für Auslandsreisekranken-, Reiserücktritts-, Reiseabbruch- oder Reisegepäckschutz. Der zweite Klassiker sind Verträge, die beim Zusammenrücken zweier Haushalte nebeneinander weiterlaufen. „Das kommt zwar vor, zum Beispiel wenn zwei Menschen in eine gemeinsame Wohnung ziehen, kann aber leicht korrigiert werden“, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach.

Der BdV rät, in diesem Fall die Verträge zu bereinigen. „Wenn zwei Hausratversicherungen bestehen, sollte man diese daher optimiert zusammenlegen“, sagt Frenz. Ähnlich liegt der Fall bei der Privathaftpflicht. Wechselt eine Person in einen Familientarif, ohne den bisherigen Einzelvertrag zu kündigen, laufen zwei Policen mit gleichem oder ähnlichem Schutz parallel. Wichtig ist die Abgrenzung zu den Summenversicherungen.

Bei einer Risikolebensversicherung oder einer privaten Unfallversicherung zahlt jeder Vertrag die vereinbarte Summe, unabhängig davon, ob weitere Policen bestehen. Hier bedeuten zwei Verträge tatsächlich die doppelte Leistung. Bei Sachversicherungen wie Hausrat, Wohngebäude oder Reisegepäck gilt dagegen der Ersatz des tatsächlichen Schadens, und zwar einmal.

Nutzlos gewordene Versicherungsbausteine aussortieren

Für die falsch konfigurierten Verträge hält das Versicherungsvertragsgesetz einen eigenen Begriff bereit. Als Überversicherung bezeichnet es den Fall, dass die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt. Dann kann jede Vertragspartei verlangen, dass die Summe mit sofortiger Wirkung herabgesetzt und die Prämie verhältnismäßig gemindert wird.

Erheblich ist die Abweichung nach der gängigen Kommentierung ab etwa zehn Prozent. Solche Fälle entstehen selten mit Absicht, meistens durch Wertverfall der versicherten Sachen. In der Praxis zeigt sich das am Auto und am Hausrat. Ein zwölf Jahre alter Wagen rechtfertigt die Vollkaskoprämie meist nicht mehr, weil die Versicherung im Totalschaden höchstens den Zeitwert ersetzt.

Bei der Kfz-Police lohnt der Blick auf den eingetragenen Fahrerkreis, die jährliche Fahrleistung und die Selbstbeteiligung. Sind die Kinder aus dem Haus und nicht mehr am Steuer, sinkt der Beitrag. Beim Hausrat gilt das Gegenteil des Sparzwangs: Wer die Summe zu niedrig ansetzt, riskiert eine Kürzung wegen Unterversicherung.

Der zweite Fehler betrifft Bausteine, die nicht mehr zur Lebensphase passen. „Ein Rentner benötigt keine Krankentagegeldversicherung mehr, da die Rente gezahlt wird, ob der Rentner krank ist oder nicht“, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt dasselbe.

„Im Ruhestand benötigt man keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr“, sagt Frenz vom BdV. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nennt als weitere typische Ballastposten den Arbeitsrechtsschutz im Vertrag von Ruheständlern und die Glasversicherung als Zusatz zur Hausrat. Auch wichtige Verträge verdienen eine Inhaltsprüfung. Weidenbach rät, gerade bei Gebäudeversicherungen regelmäßig die Bedingungen und das Preis-Leistungs-Verhältnis zu kontrollieren.

Der Haken liegt oft im Kleingedruckten, etwa wenn Elementarschäden durch Starkregen oder Überschwemmung fehlen oder der Versicherer sich vorbehält, die Leistung bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen.

Lebenssituation überprüfen und Schutz neu bewerten

Die Durchsicht der eigenen Versicherungen beginnt mit einer vollständigen Liste. In sie gehören Sparte, Versicherer, Beitrag, Zahlweise, Versicherungssumme, Selbstbeteiligung, Laufzeit und Kündigungsfrist. Verträge, die fünf bis zehn Jahre alt sind, verdienen die genaueste Prüfung, weil sich die Bedingungen im Markt seither verändert haben können. Danach folgt der Abgleich mit der eigenen Lage.

„Was in jungen Jahren wichtig ist, kann später überflüssig werden, während neue Risiken hinzukommen“, sagt Frenz vom BdV. Anlässe für eine Anpassung sind der Start in den Beruf, die Familiengründung, der Kauf eines Eigenheims und der Ruhestand. Für die Kündigung gelten unterschiedliche Regeln. Bei den meisten Sachversicherungen läuft die ordentliche Frist drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres ab. Viele Kfz‑Verträge enden zum 31. Dezember, weshalb der 30. November der übliche Stichtag ist.

Erhöht ein Versicherer den Beitrag ohne die Leistungen zu erhöhen, entsteht ein Sonderkündigungsrecht, ebenso nach einem regulierten Schadenfall. Bei einer Mehrfachversicherung greift Paragraf 79, der ohne Wartezeit gilt. Wer seine Versicherung wechseln will, sollte nicht den alten Vertrag kündigen, bevor der neue abgeschlossen ist.

Bei Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Pflegezusatzversicherungen führen Gesundheitsfragen und Wartezeiten sonst in eine Lücke, die sich Jahre später nicht mehr schließen lässt. Zweitens lohnt der Anruf beim eigenen Versicherer, bevor gewechselt wird, weil viele Gesellschaften auf ein konkretes Konkurrenzangebot mit einem besseren Preis reagieren.

Ohne jede Kündigung lässt sich der Beitrag ebenfalls senken. Die Verbraucherzentrale Hamburg verweist auf zwei Stellschrauben: die Vereinbarung eines Selbstbehalts und die Umstellung auf jährliche Zahlweise. Wer monatlich zahlt, entrichtet bei vielen Versicherern einen Ratenzuschlag. Für ausgesetzte Risiken, etwa während eines längeren Auslandsaufenthalts, bieten manche Gesellschaften an, den Vertrag ruhend zu stellen, statt ihn zu beenden.

Verträge leisten häufig nicht das Erwartete

Experten warnen davor, nur auf die Versicherungsbeitragshöhe zu achten. „Wichtiger als eine möglichst niedrige Prämie sind immer die versicherten Leistungen, um bei einem Schaden nicht auf möglichen Restkosten sitzen zu bleiben“, sagt Frenz vom Bund der Versicherten. Verbraucherschützerin Weidenbach zieht die Grenze am Ausmaß des Schadens.

„Wird ein Handy gestohlen, ist der Schaden sehr überschaubar und schnell auszugleichen. Davon kann nicht gesprochen werden, wenn ein Brand ein Gebäude zerstört.“ Deswegen ist eine Gegenprüfung sinnvoll. Die Deckungssumme der privaten Haftpflicht sollte nach Empfehlung der Verbraucherzentralen mindestens zehn Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden umfassen.

Beim Wohngebäude gehört der Elementarschutz auf die Liste, weil Starkregen jede Lage treffen kann. Wie oft Verträge im Ernstfall nicht das leisten, was der Kunde erwartet hat, zeigt die Beschwerdestatistik der Schlichtungsstelle. Bei der Versicherungsombudsfrau Sibylle Kessal-Wulf gingen 2025 fast 29.000 Beschwerden ein, mehr als 20.000 davon waren zulässig.

Besonders häufig betrafen sie Kfz-, Rechtsschutz- und Lebensversicherungen. Wer die Durchsicht nicht allein machen will, hat drei Wege mit unterschiedlichen Interessenlagen. Versicherungsmakler arbeiten auf Provisionsbasis und verdienen am Abschluss. Versicherungsberater dürfen keine Provisionen annehmen und rechnen ausschließlich mit dem Mandanten ab. Die Verbraucherzentralen beraten gegen feste Gebühren und vermitteln nichts.

Dieser Artikel wurde für WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.

Thomas Heuzeroth ist Wirtschaftsredakteur in Berlin. Er berichtet über Verbraucher- und Technologiethemen, Unterhaltungselektronik und Telekommunikation.