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Berlin/Alicante – Niederlage für die AfD im Streit um die Markenrechte an ihrem Parteilogo und dem Namenskürzel AfD. Die Partei hatte beim europäischen Markenamt (EUIPO) Beschwerde gegen zwei Entscheidungen der Behörde vom Oktober letzten Jahres eingereicht und scheiterte. Das Markenamt hatte damals den „Verfall“ der Wortmarke „AfD“ und der Bildmarke mit dem Partei-Logo erklärt. Dies wurde jetzt bestätigt.

Nicht betroffen von der Entscheidung sind die Namensrechte der AfD, es geht um die kommerzielle Nutzung als Marke. Am Donnerstag letzter Woche entschied die erste Beschwerdekammer des EU‑Markenamtes im spanischen Alicante in beiden Verfahren (Aktz. R 2229/2025-1 und R 2230/2025-1) gegen die AfD und wies die Beschwerden der Partei zurück. Hintergrund des Verfahrens: Die Berliner Anwaltskanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte Partnerschaft hatte im September 2023 beim EUIPO einen Antrag auf „Verfall“ von insgesamt drei Marken der AfD gestellt. Begründung: keine ernsthafte Nutzung der angefochtenen Marken.

AfD war siegessicher

Die AfD hatte die beiden Marken für zahlreiche Waren und Dienstleistungen registrieren lassen, darunter USB-Sticks, Zollstöcke, Kugelschreiber, Aufkleber, Tassen, T-Shirts, Jacken und Feuerzeuge. Neben diesen üblichen Produkten sicherte sich die Partei Markenrechte auch für Schulranzen, Babyschlafsäcke, Büsten aus Edelmetall, Dreiräder, Fallschirme, Peitschen, Pferdegeschirre, Sportkinderwagen, Tretroller, E-Bikes und alkoholische Mischgetränke.

Im Oktober 2025 erklärte die Löschungsabteilung des EUIPO drei Marken nach einem zweijährigen Verfahren für vollständig verfallen. Die AfD habe keine ausreichende „ernsthafte Benutzung“ nachgewiesen. Gegen zwei dieser Entscheidungen setzte sich die Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla juristisch zur Wehr. Damals zeigte sich die AfD noch siegessicher und erklärte gegenüber BILD, man werde „Beschwerden einlegen“ und sei „zuversichtlich, dass die Entscheidungen geändert werden“. Stattdessen kassierte sie jetzt die zweite Niederlage im Markenstreit. Gegen den Verfall der dritten AfD-Marke legte die Partei entgegen ihrer Ankündigung keine Beschwerde ein. Die Löschung der Marke ist damit rechtskräftig und betrifft den AfD-Markenschutz für Zeitschriften und Bücher, Internetkommunikation sowie Bildungsangebote und Veranstaltungen.

Werbeartikel überzeugten das Amt nicht

Das AfD-Logo befindet sich unter anderem auf Zollstöcken, Kugelschreibern, Bieröffnern, etc. und dient nach Ansicht des EU-Amtes nur als Parteiwerbung. Das Logo kennzeichnet die Waren nicht als eigene Produkte der AfD. Dies ist im Markenrecht der entscheidende Punkt. Die AfD argumentierte, ihre Fanartikel seien über einen Online-Shop für jedermann erhältlich. Mindestens 70 Prozent der Bestellungen sollen von Privatpersonen gekommen sein.

Doch das überzeugte die Beschwerdekammer nicht. Viele Waren seien offenbar vor allem von Parteifunktionären in großen Stückzahlen gekauft und anschließend als Werbeartikel verteilt worden. So wird in der Entscheidung aufgeführt: 31.115 AfD-Kugelschreiber verteilten sich auf nur 28 Bestellungen und 12.366 AfD-Feuerzeuge ebenfalls auf 28 Bestellungen. Die Beschwerden wurden deshalb zurückgewiesen.

Die AfD kann gegen die Entscheidung des EUIPO vor dem Europäischen Gericht klagen. Auf Anfrage von BILD gab die Pressestelle der AfD dazu keine Auskunft und teilte nur mit: „Das Logo, der Name ‚Alternative für Deutschland‘ und die Kurzbezeichnung ‚AfD‘ sind weiterhin umfassend durch zahlreiche deutsche Marken, Unionsmarken und das Namensrecht geschützt. Zu weiteren markenrechtlichen Fragen erteilen wir keine Auskunft.“ Die Berliner Kanzlei, die das Verfahren angestrengt hatte, äußerte sich auf BILD-Anfrage nicht dazu.

Der Verfall der europäischen Marken bedeutet nicht, dass die AfD ihren Namen oder ihr Logo nicht mehr verwenden darf. Für die AfD wird es nach Ansicht von Markenexperten aber schwerer bis unmöglich, anderen zu verbieten, das Partei-Logo oder Kürzel auf T-Shirts zu drucken – zum Beispiel von Gegnern der AfD. Auch andere Parteien haben Markenrechte für ihr Logo und ihren Namen eintragen lassen.