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Berlin – Mehr Geld für Millionen Beschäftigte in Deutschland: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig klettert die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro im Monat.

Für Minijobber bedeutet das ein klares Plus im Portemonnaie: Sie dürfen ab dem Stichtag 30 Euro mehr im Monat verdienen. Auf das gesamte Jahr gerechnet sind das 360 Euro extra. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte dazu: „Die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch ausgestaltet. Sie erhöht sich mit dem Mindestlohn.“

Verdienstgrenze für Minijobber steigt mit Mindestlohn

Nach Angaben der Bundesregierung dürfen Beschäftigte im Jahr 2026 im Schnitt jeden Monat höchstens 603 Euro steuerfrei einstecken. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde.

Grund für den automatischen Anstieg: Bereits seit 2022 ist der Höchstverdienst bei den Minijobs fest an die Entwicklung des Mindestlohns gebunden, teilte die Bundesregierung mit.

Lohnkosten steigen 2027 auf 3,4 Milliarden Euro

Das Bundeskabinett hatte am 29. Oktober 2025 die zweistufige Mindestlohnerhöhung auf Grundlage der Empfehlung der Mindestlohnkommission beschlossen.

Nach Schätzungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes profitieren rund sechs Millionen Arbeitnehmer in Deutschland von der Erhöhung. Die Bundesregierung rechnete für 2026 mit zusätzlichen Lohnkosten von rund 2,2 Milliarden Euro, im Jahr darauf mit 3,4 Milliarden Euro.