Macht die rot-grüne Landesregierung Wahlkampf aus den Ministerien heraus? Die CDU im Landtag zumindest wittert kurz vor der Bundestagswahl eine unzulässige Einmischung in Parteipolitik.

Im Fokus: Kultusministerin und Vize-MP Julia Willie Hamburg (Grüne) und Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Beide äußerten sich in offiziellen Pressemitteilungen aus ihren Häusern zur Migrationspolitik – mit Vorwürfen gegen den politischen Gegner.

In einer kleinen Anfrage hinterfragt die CDU das Vorgehen in den Ministerinnen und gebe „der Landesregierung nun die Gelegenheit, klarzustellen, wie sie es mit der Chancengleichheit der Parteien hält und ob sie sich künftig an die Vorgaben der Verfassungsgerichte halten wird“, begründet die parlamentarische Geschäftsführerin Carina Hermann.

„Sollte die Landesregierung keine Einsicht zeigen, behalten wir uns rechtliche Schritte vor“, kündigt sie gegenüber BILD an.

In der Anfrage zitiert die CDU aus Behrens’ Pressemitteilung vom 27. Januar. Nach dem Doppelmord von Aschaffenburg kritisierte die Innenministerin den „politischen Umgang mit diesem Verbrechen“ als „unwürdig“. Weiter heißt es: „Extremisten nutzen die Tat für die Verbreitung ihres Hasses auf Ausländerinnen und Ausländer. Andere nehmen sie zum Anlass, erneut mit bereits umfangreich geprüften und für rechtsstaatlich nicht umsetzbar befundenen Maßnahmen in den Wahlkampf zu ziehen.“

Beides sei falsch. „Beides wird dem Ernst der Lage in keiner Weise gerecht“, erklärte Behrens.

Kultusministerin Hamburg beklagte zwei Tage später nach der Abstimmung im Bundestag, bei der die CDU u.a. mit AfD-Stimmen eine Mehrheit für Anträge zu Zurückweisungen an deutschen Grenzen fand, einen „Tabubruch. Friedrich Merz hat damit die Büchse der Pandora geöffnet und sein Wort gebrochen, indem er mit der in Teilen rechtsextremen AfD gemeinsame Sache macht.“

Auch die CDU müsse sich an der Realpolitik messen lassen: „Alles andere schadet der gesamten Politik und damit der Demokratie“, schrieb Hamburg.

„Regierungsmitglieder haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Staatsgerichtshofs eine besondere Verantwortung, ihre Amtsautorität nicht für parteipolitische Zwecke zu missbrauchen“, sagt Hermann.

Zudem sei es unzulässig, für parteipolitische Äußerungen die Ressourcen in Ministerien, in diesem Fall die Mitarbeiter und Strukturen der Pressestellen, zu nutzen.