Weil er im Mai 2023 im ostsächsischen Krauschwitz geblitzt wurde, hat Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (42, CDU) Ärger mit dem Kadi. Jetzt wird die leidige Sache sogar Thema im Parlament. Verantwortlich dafür: ein AfD-Abgeordneter.

Mit immerhin 81 Sachen statt der erlaubten 30 war Clemens dereinst gemessen worden. Der zuständige Landkreis Görlitz stellte ihm daraufhin einen saftigen Bußgeldbescheid zu. Gegen den hatte der CDU-Politiker zunächst Widerspruch eingelegt, ihn später aber zurückgezogen.

Allerdings: im März dieses Jahres schaltete sich der Richter des zuständigen Amtsgerichts in Weißwasser, Alex Theile (44), ein. Theile – selbst politisch in der Linkspartei engagiert – gab einen „rechtlichen Hinweis“ an die Staatsanwaltschaft, dass es sich bei Clemens‘ Raserei auch um ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ und damit um eine Straftat handeln könnte.

Doch damit wirds kompliziert. Denn eine Straftat verlangt ein Strafverfahren. Und das gibts erst, nachdem die Immunität von Clemens, der auch ein Landtagsmandat hat, aufgehoben wird. Der zuständige Ausschuss des Parlaments hatte genau das schon vor Ostern eigentlich durchgewunken.

Weil aber der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Keiler (66) dagegen formal Widerspruch einlegte, muss die Sache nun in der nächstmöglichen Landtagssitzung (21. Mai, ohne Aussprache) von allen Abgeordneten entschieden werden. Erst danach kann das Gericht in Weißwasser ein Verfahren gegen Clemens eröffnen.

Keiler habe „aus Prinzip“ widersprochen, wie er zu BILD sagte. „Es geht um einen läppischen Geschwindigkeitsverstoß. Da ist ein solcher Zirkus durch den zuständigen Richter vollkommen unverständlich“, so der AfD-Abgeordnete. Keiler zeigte sich überzeugt, dass die Aufhebung von Clemens‘ Immunität und damit ein Strafverfahren scheitern werde.

Mitte März hatte es bereits einen ersten Gerichtstermin gegeben, bei dem Richter Theile einen Vergleich vorschlug. 10.000 Euro Buße, eine Verkehrsschulung für den Minister, der zudem mindestens 20 Stunden Verkehrsunterricht an sächsischen Schulen geben sollte.

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Clemens‘ Anwälte lehnten ab. Wohl auch, weil der Termin möglicherweise rechtswidrig stattfand, da die Aufhebung von Clemens‘ Immunität zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden war.