Das kann ein Durchbruch in der Migrationskrise in Deutschland bringen: Ein deutsches Obergericht erlaubt erstmals wieder, Migranten zurück nach Griechenland zu bringen! Also dorthin, woher die meisten Migranten nach Deutschland gekommen sind – die meisten, nachdem sie zuvor in Griechenland als Asylbewerber registriert worden waren.
Das Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht stuft Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland als zulässig ein.
Bisher war dies höchstrichterlich verboten worden. Grund: Die Zustände im griechischen Asylsystem entsprächen nicht den EU-Ansprüchen.
Das Urteil kann nun Auswirkung auf Tausende Asyl-Verfahren in Deutschland haben, da ein großer Teil der Migranten illegal über Griechenland und die sogenannte West-Balkan-Route nach Deutschland kamen – nach ihrer Registrierung in Griechenland!
Nun urteilte das Obergericht in Leipzig: Trotz Mängeln im griechischen Aufnahmesystem drohe diesem Personenkreis keine extreme Not in dem Land. Es wies damit die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem nördlichen Gazastreifen und eines Somaliers ab (Az.: BVerwG 1 C 18.24 und 1 C 19.24).
„Brot, Bett, Seife“ muss reichen
Nun urteilten die Richter knallhart:
▶︎ Nach einer Rückkehr nach Griechenland müssten sich die Migranten zwar durch einen Behördendschungel kämpfen. Aber: Es sei möglich, Unterkunft zu finden. Zugang zu Essen gebe es notfalls über Suppenküchen und Arbeit auch über „die sogenannte Schattenwirtschaft“.
▶︎ Maßstab sei, ob den Migranten in Griechenland „Brot, Bett und Seife“ zur Verfügung stünden, sagte der Vorsitzende Richter Robert Keller. „Das ist nicht viel, das wissen wir auch. Das ist ein harter Maßstab.“
▶︎ Nach Überzeugung des Senats sind die Lebensbedingungen in dem südeuropäischen Land jedoch nicht so, dass die Menschen in ihren Rechten aus der EU-Grundrechtecharta verletzt würden. Asylanträge alleinstehender, gesunder Schutzberechtigter dürften daher zurückgewiesen werden.
Erleichterung in Reihen der künftigen Rot-Schwarz-Koalition:
▶︎ Der CDU-Innenexperte Christoph de Vries (50) zu BILD: „Dieses höchstrichterliche Urteil ist migrationspolitisch ein echter Gamechanger und eine beachtliche Kehrtwende, die ich außerordentlich begrüße.“ De Vries weiter: „Damit sind wieder Rücküberstellungen nach Griechenland möglich, wodurch illegale Binnenmigration innerhalb der EU und Asylmissbrauch in Deutschland eingedämmt werden kann.“
Es sei „schlicht unerklärlich“ gewesen, so de Vries, „dass griechische Staatsbürger keinen Anspruch auf staatliche Sozialleistungen vom griechischen Staat haben – dies aber ein Hindernis sein soll, Flüchtlinge nach Griechenland abzuschieben“.
▶︎ Der zum linken SPD-Flügel gehörende Bundestagsabgeordnete und Ex-Innenminister von Schleswig-Holstein, Ralf Stegner (65), zu BILD: „Recht ist Recht und die Rechtsprechung muss akzeptiert werden.“
▶︎ Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) kommentiert das Urteil gegenüber BILD so: „Alles andere hätte ich auch nicht verstanden, man müsste sich doch wundern, wenn selbst EU-Mitglieder in einem gemeinsamen Asylsystem nicht mehr den Standards genügten. Die vorgebliche Sorge um verletzte Menschenrechte ist damit auch endgültig als politische Verhinderungstaktik bloßgestellt.“
▶︎ Hessens Europaminister Manfred Pentz (CDU) zu BILD: „Dieses Urteil ist wegweisend, denn es stellt Grundprinzipien der Zusammenarbeit in Asylsachen in Europa wieder her. Das Bundesverwaltungsgericht hat hier endlich ein Machtwort gesprochen. Bravo und weiter so!“ Pentz weiter: „Ein Großteil der Flüchtlinge in Deutschland kommt aus einem sichereren EU-Mitgliedstaat nach Deutschland. Das Europarecht sagt aber ganz klar, das Land, in dem jemand einreist, ist auch für das Asyl-Verfahren zuständig. Diese Grundregel wurde seit vielen Jahren nicht beachtet. Das Bundesverwaltungsgericht hat hier Klarheit geschaffen.“
Der Fall der beiden Kläger ist typisch für die Asyl-Krise in Deutschland: Die Männer reisten 2017/18 über die Türkei nach Griechenland in die EU ein und wurden wie Tausende davor und danach als Migranten registriert. Sie erhielten internationalen Flüchtlingsschutz und erhielten eine befristete Aufenthaltserlaubnis – für Griechenland! Später reisten die Flüchtlinge nach Deutschland weiter und stellten erneut Asylanträge.
Allein im Jahr 2024 stellten laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 25.112 Migranten einen Asylantrag, die zuvor in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt waren.
Das BAMF lehnte die Anträge der beiden Kläger als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung zurück nach Griechenland an. Dagegen reichten die Männer Klagen ein. In den Vorinstanzen hatten sie keinen Erfolg: Anders als andere deutsche Gerichte ging schließlich auch der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) NICHT davon aus, dass ihnen in Griechenland „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung“ drohe.
Seit Jahren blockierten Gerichte wegen der griechischen Asyl-Bürokratie und der notdürftigen Versorgung von Migranten dort, dass vor allem junge Männer, die sich illegal von Griechenland aus auf den Weg nach Deutschland gemacht hatten, wieder zurückgebracht wurden.