München – Aus. Ende. Vorbei. Der Prozess um Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng (35) ist endgültig Geschichte.

Die Staatsanwaltschaft ist eingeknickt – hat jetzt die Rechtsmittel zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig, weil Boatengs Anwalt Leonard Walischewski nach dem Urteil KEINE Rechtsmittel einlegte.

Walischewski und Boatengs Sprecher Thomas Knipp erklärten gegenüber BILD zum Urteil: „Das Ergebnis entspricht der Sachlage und unserer Rechtseinschätzung, die wir von Anfang an hatten.“

Rückblick: Der Weltmeister von 2014 wurde vor wenigen Wochen wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen und vor Gericht dafür lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt.

Boateng hat laut Anwalt 28 Millionen Euro verloren

Boateng musste laut des Anwalts neben der Auflage des Gerichts – einer Spende von 100 000 Euro an gemeinnützige Organisationen – auch rund 800 000 Euro an Verfahrenskosten tragen. Zudem habe er im Laufe des Verfahrens Werbeverträge mit einem Volumen von rund 28 Millionen Euro verloren.

Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft zunächst Rechtsmittel (Revision) ein, weil sie der Meinung war, das Urteil sei zu milde.

►Anne Leiding, die Sprecherin der Behörde in München, zu BILD: „Am 5. August wurde der Staatsanwaltschaft das schriftliche Urteil der 23. Strafkammer im Strafverfahren gegen Jérôme Boateng zugestellt. Nach eingehender Prüfung sind wir zu der Überzeugung gelangt, die zuvor eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, dies ist heute Vormittag erfolgt.“

Behörde nicht von „Richtigkeit“ des Urteils gegen Boateng überzeugt

ABER: „Zwar sind wir nach wie vor nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt, insbesondere sind wir der Auffassung, dass die Begründung lediglich einer Vorbehaltsstrafe unrichtig ist und eine Revision wohl erfolgreich darauf gestützt werden könnte.“

„Für rechtsfehlerhaft erachten wir insbesondere die Begründung der Kammer, die Verteidigung der Rechtsordnung würde hier keine Verurteilung zu einer Strafe gebieten, dies ist unserer Auffassung nach bei Fällen häuslicher Gewalt ausdrücklich nicht der Fall.“

Leiding weiter: „Im Hinblick darauf, dass das Verfahren nunmehr bereits seit über fünf Jahren bei Gericht anhängig ist und unter Berücksichtigung der Interessen der Geschädigten und ihrer Kinder halten wir eine Fortdauer des Verfahrens für die Beteiligten für kaum mehr zumutbar.“

Wirklich? Der renommierte Münchener Strafverteidiger Dr. Nicolas Frühsorger (45) ordnet die Rücknahme der Revision auf Nachfrage von BILD so ein: „Vermutlich war die Staatsanwaltschaft hier einfach nur extrem unzufrieden mit dem Umgang durch das Gericht und wollte mit der zwischenzeitliche Einlegung der Revision der Kammer einfach nur deutlich mehr Arbeit machen, weil das Gericht das Urteil wegen der Revision schriftlich begründen musste.“

Die Staatsanwaltschaft möchte dennoch laut Leiding weiterhin alle Opfer häuslicher Gewalt ermutigen, sich vertrauensvoll an die Ermittlungsbehörden zu wenden.