München – Das Sozialgericht München hat jetzt entschieden, dass Behörden Asylbewerbern weiter eine Bezahlkarte statt Geld geben dürfen.
Mehrere Asylbewerber zogen wegen der Bezahlkarte vors Sozialgericht, sie wollen weiter Bargeld haben. Der Gesetzgeber hatte den Leistungsträgern ermöglicht, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt in Geld in Form von Bezahlkarten zu gewähren, um einen Missbrauch der Leistungen auszuschließen.
Die Asylbewerber hingegen wollten mit dem Prozess erreichen, dass sie bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung Bargeld bekommen. Das Gericht hat nun zwei dieser Anträge abgelehnt.
► Bedeutet für die Behörden: Bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung können die Zahlungen weiterhin mit der Bezahlkarte erbracht werden. Das sei laut Sozialgericht „offensichtlich nicht rechtswidrig“.
Zwei Fälle vor dem Sozialgericht
Fall 1: Eine Frau aus Sierra Leone reiste im August 2023 nach Deutschland als Flüchtling ein und hatte hier einen Asylantrag gestellt. Sie macht geltend, dass sie aufgrund einer Augenerkrankung auf Geldleistungen angewiesen sei.
Entscheidung: Das Gericht sah darin aber keinen Grund, warum sie nicht zumindest einstweilen die Geldkarte nutzen könnte.
Fall 2: Der Asylbewerber war 2003 aus Nigeria nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag blieb erfolglos. Weil er krank ist, besteht weiterhin eine Duldung. Er macht geltend, dass die Bezahlkarte nur für neue Asylbewerber gelten könne, sein Verfahren sei jedoch abgeschlossen. (S42 AY 63/24 ER Beschluss vom 29. August)
Entscheidung: Das Gericht sah auch hier keinen Grund, weshalb der in München geduldete Mann auf eine Bargeldleistung angewiesen sei. Trotz seiner Erkrankung sei er mobil und im Raum München gäbe es genügend Möglichkeiten für Einkäufe mit Karte. (S 52 AY 65/24 ER, Beschluss vom 4. September – nicht rechtskräftig)
In beiden Fällen sah das Gericht daher keinen Grund, den Behörden bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung die Verwendung der Bezahlkarte zu untersagen.