Deutsch

Anwälte linker Buchläden bezichtigen Wolfram Weimer der Lüge

Die drei vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossenen linken
Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen werfen
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) vor, sie „aktiv
getäuscht“ zu haben. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) habe in Absage-E-Mails an die drei Buchläden
wahrheitswidrig behauptet, dass sie „von der unabhängigen Jury nicht für
eine Auszeichnung ausgewählt wurden“. Das teilten die Anwälte der
Buchläden mit. Die Jury hatte die Nominierung der Buchläden vergangenen
Montag öffentlich verteidigt. Die Buchhandlungen kündigten an, eine
mögliche Dienstaufsichtsbeschwerde an das Bundeskanzleramt zu prüfen.

Nach
der Absage der Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises auf der
Leipziger Buchmesse hatte Weimer die Streichung der Läden von der
Nominiertenliste erneut verteidigt
. „Wenn sich eine Institution weithin
sichtbar hinter die Losung ‚Deutschland verrecke‘ stellt, stellen sich zur
Preiswürdigkeit Fragen“, sagte Weimer. „Und wenn der Verfassungsschutz
dann Hinweise zu einem potenziellen Preisträger hat, kann er aus meiner
Sicht nicht preiswürdig sein.“ Der Minister bezog sich dabei auf eine
Parole an der Fassade des Bremer Buchladens The Golden Shop.

Die
Anwälte der Buchläden bezogen sich auf eine Stellungnahme der Jury des
Deutschen Buchhandlungspreises. Darin distanzieren sich die Juroren von
der Entscheidung Weimers. „Die nachträgliche Entscheidung, drei
Buchhandlungen von der Prämierung auszuschließen, wurde von dem
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien getroffen
und lag außerhalb unseres Einflussbereichs“, teilten diese mit.

Klage gegen Weimer eingereicht

Die Buchläden Golden Shop in Bremen, Rote Straße in Göttingen und Zur schwankenden Weltkugel in Berlin waren nach
eigenen Angaben am 10. Februar darüber informiert worden, dass die Jury sie
nicht ausgewählt habe. „Eine derartige Lüge wie in der Absage-E-Mail an
die Buchhandlungen ist feige und eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien
nicht würdig“, sagte der Anwalt der Roten Straße, Sven Adam.
Weimer habe den Buchhandlungspreis und sein eigenes Amt beschädigt.

„Es entsteht der Eindruck, dass
Weimer und seine Behörde gelogen haben, um sich der öffentlichen Diskussion und
der gerichtlichen Kontrolle zu entziehen“, sagte die Bremer Anwältin Lea Voigt. Ihr zufolge ist darüber hinaus
inzwischen bekannt, dass der Golden Shop und die Rote
Straße nach der Entscheidung der Jury sogar als „besonders
herausragende Buchhandlungen“ ausgezeichnet werden sollten. Sie hätten
dann ein Preisgeld von 15.000 Euro erhalten, sagte Voigt.

Die Anwälte teilten zudem mit, dass sie Klagen gegen Weimar und das
Bundesamt für Verfassungsschutz vor den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln
eingereicht haben. Die Gerichte sollten prüfen, ob die Datenübermittlungen
zwischen dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Bundesamt für
Verfassungsschutz rechtswidrig waren.

Weimer hatte den Ausschluss der drei Buchhandlungen mit nicht näher bezeichneten „Erkenntnissen des Verfassungsschutzes“ begründet. Sein Vorgehen wird seit Tagen aus SPD, Grünen und Linkspartei sowie von Kulturschaffenden und deren Verbänden heftig kritisiert. 

Mehr lesen