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AfD erwartet weitere Veröffentlichungen von Überkreuz-Anstellungen

Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Kay
Gottschalk geht davon aus, dass weitere Fälle von Anstellungen von Familienmitgliedern und Bekannten in seiner Partei bekannt werden. „Ich denke, es
werden noch welche kommen“, sagte Gottschalk im ARD- Die AfD müsse „in Zukunft
mit diesen Vorgängen etwas transparenter umgehen“ sagte er. „Weil immer, wenn sie
etwas im Dunkeln halten, dann wird ja gemunkelt, dann wird spekuliert
an der Stelle.“

Als Konsequenz aus den Vorwürfen gegen die AfD
hatten Regierungspolitiker aus CDU und SPD in den vergangenen Tagen eine
Verschärfung des Abgeordnetengesetzes gefordert. Dieses sieht vor, dass Parlamentarier keine eigenen Verwandten, Partner
oder Ex-Partner anstellen dürfen. Die
Beschäftigung solcher Personen in anderen Abgeordnetenbüros ist aber
nicht geregelt.

Gottschalk sagte, einer gesetzlichen Regelung
werde sich die AfD nicht verschließen. „Das wird kommen. Ich denke, das
wird uns treffen. Da müssen wir uns auch drauf vorbereiten.“ Schärfere
Regeln müssten dann aber auch für die Post und die Deutsche Bahn gelten, sagte er.

Merz erwägt strengere gesetzliche Regelung

In Sachsen-Anhalt waren nach Recherchen der ZEIT und der ZDF-Sendung mehrere Fälle bekannt geworden, in denen AfD-Politiker Familienangehörige von Parteimitgliedern beschäftigt hatten. So sollen etwa drei Geschwister eines AfD-Spitzenpolitikers bei einer Bundestagsabgeordneten angestellt sein. Auch der Parteivorsitzende der AfD, Tino Chrupalla, beschäftigt nach Recherchen der ZEIT die Ehefrau eines Parteifreundes. In Niedersachsen arbeiten Medienberichten zufolge sowohl die ehemalige als auch die aktuelle Ehefrau des Landesvorsitzenden Ansgar Schledde für die Partei.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zieht als Konsequenz aus den Vorwürfen der Überkreuz-Anstellungen gegen die AfD strengere Gesetze in Erwägung. „Ich würde uns
eine gesetzliche Regelung gerne ersparen. Angesichts des Ausmaßes des
Missbrauchs werden wir aber möglicherweise nicht darum herumkommen“, sagte Merz den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR)
und der . Eine Überkreuz-Anstellung bezeichnet die gegenseitige Anstellung von Bundestags- oder Landtagsabgeordneten der jeweiligen Familienangehörigen oder Partner.

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