Braunschweig (Niedersachsen) – Wie gefährlich ist der Mann, der Maddie McCann ermordet haben soll? Ein Gutachter sagt: brandgefährlich!

Dr. Christian Riedemann (54), Chefarzt des Maßregelvollzugs in Bad Rehburg, hat Christian Brückner (47) psychiatrisch begutachtet. Brückner, der wegen dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Braunschweig steht, half dabei nicht mit: Er verweigerte sich jeder Untersuchung.

Deshalb musste der Psychiater sein Gutachten auf Akten und Beobachtungen an mehr als 30 Prozesstagen stützen. Dabei nutzte Riedemann Analyse-Verfahren, die Kindheit, Vorstrafen, Sozialverhalten des Angeklagten und andere Aspekte berücksichtigen.

Brückner gehört zu den gefährlichsten Verbrechern

Der Psychiater kam mit allen Modellen zu einer klaren Einschätzung: Brückner gehöre nach den vorliegenden Erkenntnissen zur „absoluten Top-Liga der Gefährlichkeit“.

In einem Modell, in dem der Angeklagte im Vergleich zu 1078 anderen Straftätern betrachtet wurde, waren „98 bis 99 Prozent prognostisch günstiger einzuschätzen“ – hätten also ein geringeres Risiko, wieder Straftaten zu begehen. Brückner sei „im obersten Bereich der Gefährlichkeit“, es bestehe ein „hohes Rückfallrisiko.“

Wie Brückner in niedergeschriebenen Geschichten detailliert den Missbrauch von Frauen und Kindern beschrieben habe, „spreche nicht für Empathie“, so der Gutachter. „Was ich da gelesen habe, ist unter den Top-1-Prozent der Abartigkeiten, die ich kenne. Und ich lese viele dieser Dinge.“

In der Gefangenenpersonalakte des Angeklagten fänden sich zahlreiche Vermerke, die Brückner als unkooperativ, unzugänglich und arrogant beschreiben. Er sei misstrauisch, fordernd, passiv-aggressiv und lasse keinen Versuch aus, Unsicherheit im Vollzug zu stiften. Mehrfach beschimpfte der Maddie-Verdächtige Aufseher als „Folterer“ und „Lügner“.

„Psychopathie im engeren Sinne“

Knast-Psychiater hatten – ebenfalls ohne mit Brückner sprechen zu können – bei ihm Züge einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und Merkmale von sexuellem Sadismus erkannt. Von einer „Psychopathie im engeren Sinne“ sei auszugehen – ebenso davon, dass er weitere Straftaten begehe.

Die Einschätzungen des Sachverständigen sind brisant. Denn: Riedemanns Gutachten würde vor allem dann relevant, wenn der Angeklagte schuldig gesprochen würde. Dann würde Brückner Sicherungsverwahrung drohen, er käme nach Absitzen seiner Haftstrafe nicht automatisch frei.

Doch danach sieht es derzeit nicht aus: Im Juli hoben die Richter den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf, weil sie ihn nach der bisherigen Beweisaufnahme in keinem der fünf Anklagepunkte noch für dringend tatverdächtig hielten. Alles scheint auf einen Freispruch hinauszulaufen.

Sollte es wirklich dazu kommen, könnte Brückner Ende 2025 ein freier Mann sein.