Schaffhausen (Schweiz) – Der Tod hat eine Computerstimme. Kalt und nüchtern. Sie sagt: „Wenn sie sterben wollen, drücken sie diesen Knopf.“ Eine 64 Jahre alte Amerikanerin hat ihn am Montag gedrückt. Und ist gestorben. In einem Elektro-Sarg aus Plastik und Metall.
Die Frau war die Erste, die sich mit der futuristischen „Sarco-Suizidkapsel“ das Leben genommen hat. Der Einsatz der Kapsel ist in der Schweiz verboten, wird jedoch illegal eingesetzt.
Für die Amerikanerin war das unwichtig. Sie wollte sterben. Unbedingt. Weil sie unheilbar an einer Immunschwäche-Krankheit litt. Wie sie starb, ist akribisch dokumentiert, eine niederländische Fotografin war im Wald bei Merishausen (Schweiz) dabei.
Ihre Fotos zeigen eine schmale Frau. Zu ihrem Tod trägt sie einen cremefarbenen Flausch-Pullover, schwarze Hose und offene Sandalen. Vor ihr öffnet ein Helfer den Sarg.
Die Todeskandidatin faltet die Hände, hält kurz inne – dann steigt sie in den Sarg. Der Helfer schließt den gläsernen Deckel. Jetzt übernimmt der Todes-Computer.
Todeszeitpunkt: 16.01 Uhr
Er stellt der 64-Jährigen ein paar Sicherheitsfragen, dann drückt die US-Amerikanerin ohne Zögern den Todesknopf. Stickstoff strömt in den Sarg, verdrängt den Sauerstoff. Die Frau erstickt. Um 16.01 Uhr erklärt man sie für tot.
Laut der Fotografin habe die Frau, Mutter zweier Söhne, „friedlich und schmerzlos“ gewirkt, schreibt die niederländische Zeitung „de Volkskrant“.
War das wirklich so?
Die Sterbehilfe durch die Todeskapsel ist sehr umstritten. Bei Sauerstoff-Entzug kann es bis zu 30 Minuten dauern, bis der Tod eintritt. Mediziner warnen vor „grausamen Qualen“, Experten der Vereinten Nationen sehen keinen Beleg dafür, dass die Stickstoff-Hinrichtung keine Schmerzen verursache.
Sah der Erfinder beim Sterben zu?
Der Erfinder der Suizidkapsel, der Australier Philip Nitschke (77), lebt in den Niederlanden. Seinen Gegner nennen ihn „Dr. Tod“. Er sah der Amerikanerin angeblich per Video-Schalte beim Sterben zu.
In der Schweiz ermittelt laut „Blick“ jetzt die Staatsanwaltschaft wegen „Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord“ in Zusammenhang mit Verstößen gegen das „Produktsicherheitsgesetz“ und das „Chemikaliengesetz“. Grundsätzlich ist aktive Sterbehilfe in der Schweiz erlaubt.
Vier Personen wurden festgenommen, darunter Nitschkes Frau. Drei sind wieder frei, eine sitzt in U-Haft.