München – Spektakuläre Wende im Fall des Kettensägen-Ausrasters von Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann (54)!

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München II akzeptierte der Ex-Fußballprofi den Schuldspruch des Gerichts aus erster Instanz wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs.

Lehmann stand erneut vor Gericht, weil er im Sommer 2022 auf dem Grundstück seines Nachbarn am Starnberger See mit einer Kettensäge den Dachbalken einer Garage angesägt haben soll. Der Rohbau soll ihm laut Justiz den Seeblick verstellt haben. Zudem habe der Ex-Nationaltorhüter 2021 und 2022 am Münchner Flughafen mit seinem Porsche im Parkhaus Gebühren nicht bezahlen wollen.

420 000 Euro Strafe für Lehmann in erster Instanz

Er soll zweimal Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Auto unter der Schranke hindurchgefahren sein, sich so knapp 230 Euro gespart haben.

Vor dem Amtsgericht Starnberg wurde Lehmann im Dezember 2023 zu einer Geldstrafe von 420 000 Euro (210 Tagessätze à 2000 Euro) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Sowohl Lehmann als auch die Münchner Strafverfolgungsbehörde legten Berufung gegen das Urteil ein.

► Am Freitag kam es zur erneuten Auflage des Prozesses. Um 9.30 Uhr ging Jens Lehmann mit seinen Anwälten in den Gerichtssaal A101 des Münchner Landgerichts – dort wurde auch schon der NSU-Prozess verhandelt. Er wirkte nervös und angespannt, saß geknickt auf der Anklagebank.

Schuldspruch könnte Lehmann-Prozess verkürzen

Vier Verhandlungstage waren ursprünglich angesetzt. Doch das Verfahren verkürzte sich enorm: Denn Lehmanns Anwalt und die Staatsanwaltschaft hatten sich auf einen „Deal“ geeinigt.

Lehmann akzeptierte den Schuldspruch aus erster Instanz, die Berufung war damit nur noch auf die Rechtsfolgen beschränkt – heißt, auf die Höhe der Geldstrafe. Dem Ex-Fußballprofi wurde eine Strafe in Höhe von 130 bis 170 Tagessätzen à 900 Euro in Aussicht gestellt. Der dritte Anklagepunkt – Lehmann soll Polizisten beleidigt haben, als sie seinen Führerschein einziehen wollten – wurde gänzlich fallen gelassen.

► „Herr Lehmann übernimmt die Verantwortung. Mit seinem Nachbarn hat er sich geeinigt. Die Parkgebühren wurden beglichen“, sagte Lehmanns Verteidiger Florian Ufer. Laurent Lafleur, Sprecher des Münchner Landgerichts, erklärte hierzu: „Einem Geständnis kommt das nicht gleich. Der Schuldspruch aus erster Instanz wurde lediglich akzeptiert.“

Lehmanns Finanzen im Fokus des Gerichts

Lehmanns Starnberger Nachbar hatte die Strafanträge bezüglich der Sachbeschädigung durch die Kettensägen-Attacke zurückgezogen: „Wir haben uns außergerichtlich geeinigt“, ließ er mitteilen. Lehmann hatte an den Architekten zudem eine Kompensationszahlung von 60 000 Euro geleistet.

Im Fokus des Gerichts standen damit vor allem Lehmanns Finanzen. Laut Urteil aus erster Instanz gingen monatlich Mieteinnahmen von rund 44 000 Euro auf sein Konto ein. Zudem würden bis zu 1 Mio. Euro jährlich aus Firmenbeteiligungen an ihn fließen. Bedienen müsste Lehmann dagegen 87 000 Euro monatlich an Mietraten sowie 6000 Euro für einen Kredit. Der Ex-Nationaltorhüter gab an, dass ihm täglich rund 900 Euro zur Verfügung stünden.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Verständigung 153 000 Euro Geldstrafe (170 Tagessätze zu je 900 Euro) gefordert. Staatsanwalt Stefan Kreutzer: „Herr Lehmann meint, über dem Gesetz zu stehen. Er hat sie nie entschuldigt.“ Die Anwälte des Ex-Torwarts beantragten 117 000 Euro (130 Tagessätze zu je 900 Euro).

Punkt 11.30 Uhr fiel das Urteil: Jens Lehmann muss 150 Tagessätze à 900 Euro zahlen. In Summe: 135 000 Euro. Damit reduzierte sich die Strafe (420 000 Euro) aus erster Instanz deutlich – um 285 000 Euro.