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Gericht untersagt Wolfram Weimer Aussage zu Berliner Buchladen

Der parteilose Kulturstaatsminister Wolfram Weimer darf die Betreiber des Berliner Buchladens Zur schwankenden Weltkugel nicht als »politische Extremisten« bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Damit konnten sich die Betreiber des Buchladens in einem ersten Schritt erfolgreich gerichtlich gegen eine Äußerung Weimers wehren. In einem Interview mit der ZEIT hatte Weimer gesagt: »Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun. Hier wird ja nicht zensiert oder irgendjemandem irgendetwas untersagt, sondern nur ein Staatspreis nicht verliehen. Das ist die denkbar sanfteste Form, in der der Staat ausdrücken kann, dass er Extremisten nicht auch noch fördert und auszeichnet. Und da uns Informationen des Verfassungsschutzes vorlagen, mussten wir so handeln.«

Vor der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts hatte es Weimer abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Kulturstaatsminister nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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