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Kabinett beschließt Reform der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Bundeskabinett hat eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf den Weg gebracht. Die Bundesministerinnen und -minister beschlossen einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), der das drohende Defizit der Krankenkassen ausgleichen und die Beiträge für die Versicherten stabil halten soll. Im Vorfeld hatte es deutliche Kritik an der Reform gegeben, die sowohl auf die Versicherten als auch auf Ärzte, Krankenhäuser und Pharmaindustrie spürbare Auswirkungen haben dürfte.

Warken rechnet durch die Reform mit Einsparungen von 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr – genug, um das erwartete Defizit von 15,3 Milliarden Euro in der GKV zu schließen. Auch die Finanzlücken in den Folgejahren sollen geschlossen werden. Der erste Entwurf der Bundesgesundheitsministerin hatte sogar knapp 20 Milliarden an Einsparungen vorgesehen. Das Volumen wurde aber in letzten Verhandlungen zwischen Union und SPD am Dienstag noch gesenkt, um die Folgen für die Versicherten abzumildern.

Krankengeld soll erhalten bleiben

Dennoch sieht das »Beitragssatzstabilisierungsgesetz« weiterhin eine Reihe von Einschnitten bei den Versicherten vor. So steigt etwa die Zuzahlung für Medikamente in Apotheken, die kostenlose Mitversicherung von Familien wird eingeschränkt und Besserverdienende müssen künftig auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Krankenkassenbeiträge zahlen. Entgegen ursprünglichen Plänen Warkens soll das Krankengeld in voller Höhe erhalten bleiben – das hatte die SPD gefordert.

Warkens Entwurf sieht zudem vor, dass die Vergütungen für Ärzte, Krankenhäuser und Pharmahersteller nur noch so schnell wachsen dürfen wie die Einnahmen der Kassen. Ärzteverbände kritisieren das und warnen vor Einschnitten bei der Patientenversorgung. Weiterhin umstritten ist der Umstand, dass die gesetzlichen Kassen weiterhin einen großen Teil der Kosten für die Versicherung von Menschen tragen sollen, die Grundsicherung beziehen.

Der größte Teil der Entlastungen soll 2027 mit 11,2 Milliarden Euro aus Vergütungsbegrenzungen und Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen. Die Patienten sollen 2,5 Milliarden Euro beisteuern, die Arbeitgeber 3,1 Milliarden und die Kassenmitglieder 1,2 Milliarden.

Auftakt für weitere Reformvorhaben

Union und SPD hatten in den vergangenen Wochen um einen Kompromiss bei der Gesundheitsreform gerungen, um den Kabinettsbeschluss zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf soll nun zeitnah vom Bundestag verabschiedet werden.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bezeichnete die Gesundheitsreform als die größte in diesem Bereich in den vergangenen 20 Jahren. Für sein Kabinett geht es nach den teilweise öffentlich ausgetragenen Meinungsverschiedenheiten der vergangenen Wochen auch um den Nachweis von Handlungsfähigkeit. Der GKV-Reform sollen weitere große Vorhaben folgen – wie die Reform der Rentenversicherung.

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