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Spanisches Gericht erklärt sich im Fall Ulmen für nicht zuständig

Der Oberste Gerichtshof der Balearen will die Ermittlungen zu einer Anzeige der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen nach Deutschland abgeben. Die zuständige Richterin habe einen Beschluss erlassen, in dem sie die fehlende Zuständigkeit der spanischen Gerichte festgestellt habe, teilte eine Sprecherin des Gerichts in Palma der ZEIT mit. Die Entscheidung ist demnach nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.

Die Richterin habe angeordnet, das Verfahren und alle Akten an die Staatsanwaltschaft in Itzehoe in Schleswig-Holstein abzugeben, teilte die Sprecherin weiter mit. Laut dem Beschluss ist die Verbindung des Falls zu Deutschland offensichtlich, „wodurch die deutsche Gerichtsbarkeit in eine bevorzugte Position versetzt wird, um die bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzuführen“, schrieb sie.

Zur Begründung teilte die Richterin demnach mit, dass „die wesentlichen Tatsachen, die zur Anzeige geführt haben, mutmaßlich auf deutschem Staatsgebiet begangen wurden oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen“. Die benannten Zeugen seien deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland und sprächen Deutsch. Hinsichtlich der Vorwürfe der Offenlegung von Geheimnissen und „des angeblichen Deepfakes“ durch Fernandes führte die Richterin aus, dass hier „die Hauptwirkungen ebenfalls in Deutschland eingetreten sein dürften“.

Fernandes hatte Ulmen nach Angaben des Gerichts Ende vergangenen Jahres auf Mallorca angezeigt. Laut der Anzeige wirft sie ihm unter anderem Identitätsdiebstahl, Geheimnisverrat, öffentliche Verleumdung, wiederholte Misshandlung und schwere Bedrohung vor.

Ulmens Anwalt geht gegen „Spiegel“ vor

Der Fall war am 21. März durch eine Recherche des bekannt geworden und hatte eine breite gesellschaftliche Debatte über sexualisierte Gewalt an Frauen ausgelöst. Die Moderatorin und Schauspielerin hat ihrem Ex-Mann unter anderem vorgeworfen, unter ihrem Namen jahrelang Fakeprofile auf verschiedenen Onlineplattformen erstellt zu haben. Über diese Profile sollen Männer aus dem beruflichen Umfeld der Schauspielerin kontaktiert worden sein und hätten unter anderem Nacktfotos und Sexvideos geschickt bekommen, die Fernandes zeigen sollen. Auf Instagram schrieb Fernandes, als sie eine Anzeige gegen unbekannt erstattet habe, habe Ulmen ihr gestanden, für die Taten verantwortlich zu sein.

Ulmens Anwalt hat die Vorwürfe direkt nach Bekanntwerden als „einseitige Darstellung falscher Tatsachen“ bezeichnet und rechtliche Schritte gegen den angekündigt. Am 1. April teilte das Landgericht Hamburg mit, Ulmens Anwalt Christian Schertz habe einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Verlag des Magazins eingereicht.

Fernandes hatte bereits Ende 2024 in Berlin wegen eines Fake-Profils Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die Ermittlungen wurden an die Staatsanwaltschaft Itzehoe abgegeben, die sie jedoch einstellte. Ende März 2026 teilte die Behörde mit, dass sie die Ermittlungen unter anderem wegen des Vorwurfs der Nachstellung nach Prüfung der Medienveröffentlichungen wieder aufnehme.

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