Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren brauchen seit Januar eine Genehmigung, um Deutschland länger zu verlassen. Mit dem neuen Wehrdienstgesetz müssten sich grundsätzlich alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten von der Bundeswehr genehmigen lassen, teilte das Verteidigungsministerium auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Zuerst hatte die darüber berichtet.
Der Ministeriumssprecher sagte zugleich: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. Kern des Gesetzes ist die verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Jahrgang 2008. So sollen Freiwillige für einen Ausbau der Truppe von derzeit mehr als 180.000 Männern und Frauen um 80.000 auf 260.000 aktive Soldaten rekrutiert werden.
