Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten muss. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse der Verfassungsschutz vorerst unterlassen.
Das Gericht teilte mit, damit sei dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben worden. Die Partei hatte sich gegen die Einstufung juristisch gewehrt. Die Entscheidung des Kölner Gerichts kann in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster angefochten werden.
