Sie jagen Verbrecher, um sie festzunehmen – aber sie dürfen nicht.
Der Grund: eine irre Dienstanweisung an die Polizei in Hessen. Die Beamten sollen verurteilte Straftäter laufen lassen, auch wenn ein offener Haftbefehl gegen sie vorliegt.
▶︎ Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) berichtet von einem Fall Anfang September, in dem die Polizei einen gesuchten Straftäter aufgriff. Ins Gefängnis kam er aber nicht, weil der Haftbefehl zu alt war.
Das Justizministerium bestätigt auf BILD-Anfrage, dass „die Vollstreckung von Haftbefehlen grundsätzlich vorübergehend nicht erfolgen soll“, sofern es sich um „zurückgestellte Fälle aus der Corona-Zeit“ handele.
Konkret betrifft dies Täter, die vor dem 1. Juni 2023 zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht beglichen haben. Dafür müssten sie eigentlich eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ antreten.
Gefängnisse sind zu voll
Das Ministerium bezieht sich auf § 455a der Strafprozessordnung. Demnach kann auf eine Haftstrafe „aus Gründen der Vollzugsorganisation“ verzichtet werden, wenn „überwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit nicht entgegenstehen“.
Im Klartext: Sind die Gefängnisse zu voll, kommt es zum Aufnahmestopp. Die sogenannten „Altfälle wurden und werden bei Gewährleistung ausreichender Haftplatzkapazitäten sukzessive vollstreckt bzw. sind vollstreckt worden“, erklärt ein Sprecher des Justizministeriums.
Hessens DPolG-Landeschef Björn Werminghaus ist empört: „Es kann nicht sein, dass Polizisten unter Einsatz ihrer Gesundheit gesuchte Straftäter erst festnehmen, der Haftbefehl aber nicht vollstreckt werden darf. Das Land muss endlich dafür sorgen, dass genügend Haftplätze für Straftäter vorhanden sind, damit auch alle Haftbefehle vollstreckt werden können.“
Wilma Volkenand, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug, schlägt Alarm: „Die Belegungsfähigkeit einiger Haftanstalten ist bereits erreicht.“ Regelmäßig müssten in anderen Anstalten freie Haftplätze gesucht werden. „Mit viel Aufwand werden Gefangenentransporte von A nach B zusammengestellt.“
In Deutschland gibt es rund 145 000 offene Haftbefehle. Ein Großteil betrifft Straftäter, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen konnten.