Die Staatsanwaltschaft Leipzig sieht im Fall Gil Ofarim trotz jüngster Aussagen des Sängers keinen Anlass zu neuen Ermittlungen. Es bestehe „keine Veranlassung, bloßen Wiederholungen von Vermutungen und Andeutungen angeblicher Manipulationen an letztlich nicht verfahrensrelevanten Aufnahmen nachzugehen“, sagte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz. Das Verfahren werde nicht wieder aufgenommen.
Ofarim sprach am vergangenen Freitag als Teilnehmer der RTL- von angeblichen Ungereimtheiten und Manipulationen einer Videoaufnahme, die eine Rolle im Verfahren gegen ihn gespielt hatte. Der Musiker hatte 2021 einen Leipziger Hotelmitarbeiter beschuldigt, ihn aus angeblich antisemitischen Motiven abgewiesen zu haben. Die Vorwürfe stellten sich später als erfunden heraus, was Ofarim gestanden hatte.
Mit den neuen Aussagen weckte der Sänger Zweifel an seinem eigenen Geständnis. Bereits 2025 hatte er gesagt, dass er seine Falschdarstellung nur deswegen als solche eingestanden und sich bei dem Hotelmitarbeiter entschuldigt hatte, um das Verfahren zu beenden.
Ofarims Verteidiger hatten Aufnahmen bereits 2023 angezweifelt
„Die Aussagen des Gil Ofarim aus den letzten Tagen stellen sich für die Staatsanwaltschaft (…) letztlich nur als Wiederholungen aus dem Strafprozess vom November 2023 dar“, sagte Oberstaatsanwalt Schulz. „In diesem wurde durch die Verteidigung des damaligen Angeklagten ebenfalls auf angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme hingewiesen, da wenige Sekunden fehlen würden.“
Schulz verwies auf die damalige Mitteilung des Landgerichts Leipzig, an dem das Verfahren gegen Ofarim stattfand, wonach das Gericht keine Zweifel an den Aufnahmen sowie an den gehörten Zeugenaussagen habe. Zudem habe Ofarims eigene Verteidigung damals betont, dass die Aufnahmen für die Beweisführung nicht maßgeblich seien, sagte Schulz.
Konsequenzen für Ofarim aus seinen neun Aussagen schloss die Staatsanwaltschaft ebenfalls aus. „Mit der vollständigen Zahlung der gerichtlich angeordneten Geldauflage wurde das Strafverfahren gegen Gil Ofarim am 21. August 2024 durch das Landgericht Leipzig endgültig eingestellt“, teilte sie mit. Damit können die Ofarim zur Last gelegten Vorwürfe in einem neuen Verfahren nicht erneut verfolgt werden, die Entscheidung sei nicht anfechtbar.
Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass die damalige Entscheidung, das Verfahren einzustellen, keinen Freispruch darstelle. Mit dem Geständnis, der Entschuldigung bei dem geschädigten Hotelmitarbeiter und der Erfüllung der gerichtlichen Auflage sei das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt und kein Urteilsspruch erforderlich.
