Die Zahl der Asylbewerber, die staatliche Leistungen erhalten, ist im vergangenen Jahr gesunken. Ende 2024 bezogen dem Statistischen Bundesamt zufolge 461.000 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – etwa zehn Prozent weniger als 2023. In den Jahren zuvor waren die Zahlen stark angestiegen.
Die meisten Leistungsberechtigten kamen im vergangenen Jahr dem Bundesamt zufolge mit 15 Prozent aus der Türkei, gefolgt von Syrien mit 14 Prozent und Afghanistan
mit 11 Prozent. Fünf Prozent der Empfängerinnen und Empfänger stammten aus der Ukraine.
Insgesamt kam den Angaben nach knapp die Hälfte
aller Regelleistungsempfänger aus Asien. 31 Prozent kamen aus Europa, 15
Prozent aus Afrika. Rund zwei Drittel der Menschen waren männlich, 29 Prozent minderjährig. Nur etwa ein Prozent war älter als 65 Jahre.
Leistungsberechtigt sind
Menschen aus dem Ausland, die sich in Deutschland aufhalten und eine der
Voraussetzungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erfüllen. Dies können
zum Beispiel eine Duldung oder ein offizieller Antrag auf Asyl sein. Zu den Regelleistungen zählen etwa Grundleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs.
Neben den Regelleistungen können auch besondere Leistungen in speziellen
Bedarfssituationen gewährt werden. Dazu zählen etwa Leistungen bei
Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Ende 2024 erhielten rund 252.300
Personen besondere Leistungen. Darunter waren etwa 13.000
Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere
Leistungen hatten.
Ukrainer sollen Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld bekommen
Geflüchtete aus der Ukraine kamen bisher nicht als Asylbewerber
nach Deutschland, sondern über eine Sonderregel. Damit durften sie
sofort arbeiten und hatten, falls sie ihren Lebensunterhalt nicht direkt selbst verdienen konnten, Anspruch auf Bürgergeld.
Nach Plänen der neuen Bundesregierung sollen
Menschen aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind beziehungsweise künftig kommen, nicht mehr Bürgergeld, sondern geringere Leistungen
wie Asylbewerber erhalten.
Zuletzt ging aus einer Auswertung der auf Grundlage von Daten der zuständigen Landesministerien
hervor, dass an deutschen Verwaltungsgerichten zurzeit deutlich mehr Asylklagen eingehen als
in den vergangenen Jahren. Nach der jüngsten Halbjahresbilanz der EU-Asylagentur ist Deutschland zugleich erstmals seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr das Land mit den meisten neuen Asylanträgen, sondern folgt hinter Spanien und Frankreich auf Platz drei.