Hannover – Schon wieder einer, den wir nicht loswerden. In Hannover ist ein abgelehnter Asylbewerber (25) zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Trotzdem bleibt er erst mal auf freiem Fuß.

Sein Name: Mustafa H. (25). Flüchtling aus Somalia. Nach BILD-Informationen wurde sein Antrag auf Asyl abgelehnt, seit 2021 ist er vollziehbar ausreisepflichtig. Seit seinem Auszug aus der Asylunterkunft in Wolfsburg hat er keinen festen Wohnsitz, vertreibt sich die Zeit im Hauptbahnhof Hannover.

Dort ist er vor allem deshalb aufgefallen, weil er immer wieder Frauen belästigt haben soll. Am Mittwoch stand er vor dem Amtsgericht, nachdem er Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts beleidigt hatte, den Mittelfinger zeigte und eine Halsabschneide-Geste machte.

Der Stadt-Mitarbeiter (44): „Wir bekamen den Hinweis, dass jemand Frauen belästigt. Er ging nur jüngere Frauen an, fummelte an deren Handtaschen. Die Damen fühlten sich stark bedrängt, riefen um Hilfe. Wir sind ihm schon öfter begegnet. Er ist sehr aggressiv.“ Eine andere Frau, die er am Hintern begrapschte, soll aus lauter Verzweiflung in ein Taxi gestiegen und weggefahren sein.

30 Minuten nach der Anzeige belästigte er wieder Frauen

Nachdem die Stadt-Mitarbeiter den Somalier an die Polizei übergeben hatten und eine Anzeige aufgenommen wurde, tauchte er 30 Minuten später wieder am Hauptbahnhof auf, soll erneut Frauen belästigt haben. Und das, obwohl ihm die Deutsche Bahn längst ein Hausverbot erteilt hatte.

15 Einträge im Strafregister

Ärgerlich für die Kontrolleure: Alle Opfer suchten vorzeitig das Weite, stellten keine Anzeigen. So wurde Mustafa H. nur wegen Beleidigung und Bedrohung angeklagt. Vor Gericht zeigte er sich reumütig, stammelte: „Es tut mir leid.“

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe, der Richter verurteilte ihn zu drei Monaten Knast – ohne Bewährung! Zum Angeklagten sagte er: „Das geht so nicht. Sie haben sich offenbar gedacht, dass Sie sich leisten können, was Sie wollen. Trotz Hausverbots halten Sie sich im Hauptbahnhof auf, grapschen Frauen an. Das schafft ein Klima der Angst, das ist nicht zu dulden.“

Abschiebung nicht möglich?

Allerdings bleibt Mustafa H., der bereits 15 Einträge im Strafregister hat (u. a. wegen Exhibitionismus, Körperverletzung, Diebstahl) und vor der Verhandlung fünf Tage in U-Haft saß, bis zum Haftantritt auf freiem Fuß. BILD erwischte ihn, wie er gut gelaunt mit Zigarette im Mund durchs Justizviertel spazierte – direkt Richtung Hauptbahnhof.

Warum ist der Mann trotz Ausreisepflicht noch hier?

Eine Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums zu BILD: „Es gibt keinen formalen Abschiebungsstopp für Somalia. Allerdings stehen dem Rückführungsvollzug regelmäßig tatsächliche Vollzugshindernisse, wie fehlende Dokumente, entgegen.“

Nach BILD-Informationen gilt für Mustafa H. zurzeit ein Abschiebehindernis und lebt als abgelehnter Asylbewerber mit einer Duldung im Land.