Im Geheimobjekt „Nikolaus“ des BND in Pullach (Bayern) konnten Hunde ihre Herrchen und Frauchen jahrelang auf geheimer Mission ins Büro begleiten. Eine eigene Richtlinie regelte seit 1961 das Hundeleben beim deutschen Auslandsnachrichtendienst. Doch heute dürfen die bellenden Vierbeiner nur noch dienstlich zum BND.
Schon lange vor dem viel diskutierten Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zu Mischlingshündin Lori wurden die Bestimmungen geändert. Auf BILD-Anfrage erklärt der Bundesnachrichtendienst: „Private Tiere sind in den Liegenschaften des BND nicht erlaubt. Es gibt allerdings Ausnahmen in besonderen Fällen, zum Beispiel Assistenzhunde.“
BND-Mitarbeiter, die früher ihren privaten Hund mit ins Büro brachten, bekamen einen Vermerk mit der Bezeichnung „H“ und der Steuernummer des Tieres in ihren Dienstausweis. Nach einem internen BND-Papier vom 12. Juli 1961 gab es 20 private Hunde im Objekt „Nikolaus“ – der damaligen BND-Zentrale in Pullach bei München. Heute ist der Hauptsitz in Berlin. Auch die Rasse der Tiere wurde notiert. Dackel waren mit zehn von 20 Hunden die mit Abstand beliebteste Rasse. Es folgten Terrier mit vier Exemplaren, je zwei Spaniels und Schnauzer sowie ein Pudel und ein Wachtelhund.
Im Februar 1961 verschickte der BND in 25-facher Ausfertigung ein Rundschreiben mit Verhaltensregeln für private Hunde im Objekt „Nikolaus“. Die Tiere durften nur auf den vorgeschriebenen Wegen geführt werden, mussten auf dem Weg zum und vom Büro angeleint werden. Die Kantinen (Messen), die Krankenstation und fremde Büros waren tabu für die Vierbeiner.
Heute dürfen die Agenten 00Wuff nur noch dienstlich zum BND. „Unsere vierbeinigen Kollegen sind an unseren Außenstellen tatkräftige Mitarbeiter und behalten alles im Blick“, heißt es dazu auf der Seite des BND. Eine der Spürnasen ist Diensthündin Inka. Im vorvergangenen Jahr postete der Bundesnachrichtendienst ein Foto des Tieres mit BND-Kappe auf dem eigenen Instagram-Kanal.
Der BND verfügt über eine eigene Diensthundestaffel. „Es gibt beim BND aktuell 15 Diensthunde. Hauptaufgabe ist der Diensthund als Begleiter der Bereichsschutzkräfte,“ so eine Sprecherin.
Nur private Hunde in BND-Büros sind Geschichte. Ebenso wie beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Grundsätzlich ist das Mitführen von Hunden auf den Liegenschaften des BfV untersagt. Eine Ausnahme besteht im Mitführen von Hunden zu therapeutischen Zwecken.
Vielleicht hat das Verbot von privaten Hunden am Arbeitsplatz von BND und Verfassungsschutz auch damit zu tun, dass Geheimdienste allgemein alles unternehmen, damit keine Fremden in ihren Büros herumschnüffeln.