Das Landgericht Stuttgart schlägt eine Einstellung des Betrugsprozesses gegen den „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg vor. Das teilte die Vorsitzende Richterin in Stuttgart mit.

Man wolle anregen, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Geringfügigkeit einzustellen. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag jedoch nicht zu. Eine Verurteilung sei wahrscheinlich, sagten die Ankläger.

Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich vergangene Woche in nichtöffentlicher Sitzung über den Verfahrensstand ausgetauscht. Ballweg muss sich laut Anklage unter anderem wegen versuchten Betrugs vor Gericht verantworten.

Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die „Querdenken“-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro.

Monatelang in U-Haft

Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Sein Verteidiger Dr. Reinhard Löffler (70): „Ein vernünftiger Vorschlag des Gerichts, weil die Beweislage doch sehr dünn ist. Nach 27 Verhandlungstagen ist man wohl zu der Erkenntnis gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung sehr gering ist. Die Staatsanwaltschaft ist mit ihrer Anklage als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet.“

Der „Querdenken“-Initiator saß wegen der Vorwürfe ab Juni 2022 monatelang in Untersuchungshaft, weil die Behörden Fluchtgefahr ausgingen. Immer wieder hatten seine Anhänger vor dem Gefängnis demonstriert. Im April 2023 war er aus der Haft entlassen worden.

Michael Ballweg (50) zu BILD: „Nach dem Vorschlag des Gerichts fühle ich mich sehr gut und bin gespannt, was die Staatsanwaltschaft mit ihrer Blockade erreichen will. Ich werde in den nächsten Tagen viel Zeit in der Natur verbringen, um nach den vielen Verhandlungstagen wieder Energie zu tanken.“