BSW-Chefin Sahra Wagenknecht (55) gibt sich nicht geschlagen und will das Ergebnis der Bundestagswahl erneut überprüfen lassen.

Nachdem das BSW vor dem Bundesverfassungsgericht mit Eilanträgen gescheitert war, die Stimmen erneut auszählen zu lassen, will es nun ein förmliches Wahlprüfungsverfahren einleiten, teilte ein Sprecher BILD mit. Am Ende könnte der Fall dann erneut beim Bundesverfassungsgericht landen.

BSW fehlen nur noch 9500 Stimmen

„Das Thema hat sich natürlich noch nicht erledigt“, so BSW-Sprecher Christian Posselt am Sonnabend zu BILD.

Gemeint ist der Einspruch gegen die Bundestagswahl. Mit 4,98 Prozent der Stimmen hat das Bündnis so knapp wie noch keine andere Partei seit Gründung der Bundesrepublik den Einzug ins Parlament verpasst. Dem BSW fehlen lediglich 9500 Stimmen. Am Wahlabend waren es noch 13.400 Stimmen.

▶︎ Die Eilanträge hatten BSW-Anhänger zum Teil mit im Ausland lebenden Deutschen begründet, die ihre Wahlunterlagen zu spät erhalten haben. Zum Teil sollen Stimmen einer anderen Partei mit ähnlichem Namen zugeordnet worden sein. Die Kläger wollten erreichen, dass bundesweit neu ausgezählt und vorher kein amtliches Endergebnis verkündet wird.

Jetzt beschreitet das BSW den langen Weg eines Wahlprüfungsverfahrens durch den Bundestag.

▶︎ Dafür muss es beim Bundestag schriftlich Einspruch einlegen und diesen begründen. Die 9 gewählten Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses bereiten eine Entscheidung der Abgeordneten vor, die über den BSW-Einspruch abstimmen. Fällt der Beschluss des Parlaments anders aus als vom BSW erhofft, kann das Bündnis sich erneut an das Bundesverfassungsgericht wenden und Beschwerde einlegen.

„Stellt das Fundament unserer Demokratie infrage“

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht bleibt dabei: „Nur durch eine komplette Neuauszählung kann ein korrektes Ergebnis ermittelt werden.“

Dass die Zusammensetzung des Parlaments bis zu dieser Entscheidung „mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dem Wählerwillen entspricht“, stellt für BSW-Chefin Sahra Wagenknecht „das Fundament unserer Demokratie infrage“, ließ sie am Sonnabend BILD übermitteln.

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Beschlüssen nichts zum Umfang möglicher Zählfehler gesagt, die dem amtlichen Endergebnis innewohnen könnten, sondern nur auf den Rechtsweg verwiesen“, so Wagenknecht.