Die Bundestagswahl wird nicht neu ausgezählt. Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist mit entsprechenden Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Donnerstagabend mit.
Die eingegangenen Verfassungsbeschwerden von Parteimitgliedern seien unzulässig, entschieden die Richter. Heißt: Das endgültige amtliche Wahlergebnis kann am morgigen Freitag bekannt gegeben werden.
Das BSW war bei der Bundestagswahl hauchdünn an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und verpasste den Einzug ins Parlament. Der Wagenknecht-Partei fehlten bundesweit nur 13.435 Stimmen.
Bei einer Nachzählung in einigen Wahlbezirken stellte sich zudem heraus, dass einige Stimmen fälschlicherweise nicht dem BSW zugeordnet worden waren. Stattdessen wurden sie dem ähnlich klingenden Bündnis Deutschland gutgeschrieben. Deshalb wollte das BSW mit seinem Eilantrag eine sofortige bundesweite Neuauszählung erreichen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts dürfte auch Fast-Kanzler Friedrich Merz (69, CDU) aufatmen lassen. Denn: Wäre das BSW nach einer etwaigen Neuauszählung doch noch in den Bundestag eingezogen, hätte Merz’ schwarz-rote Wunschkoalition keine Mehrheit mehr gehabt. Dann wäre eine weitere Partei in der Regierung nötig geworden.
Weitere Prüfungen trotzdem möglich
▶︎ Fakt ist: Das BSW kann auch nach den jetzt abgelehnten Klagen weiter gegen das Wahlergebnis vorgehen. Jeder Wahlberechtigte kann gegen dieses innerhalb von zwei Monaten Einspruch erheben. Dann entscheidet der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages über die Einwände, später das Parlament selbst.
Lehnt der Bundestag den Einspruch ab, könnte gegen diese Entscheidung wiederum Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. Dann würden die Richter endgültig entscheiden, ob die Wahl fehlerhaft war.
Partei-Chefin Sahra Wagenknecht (55) hatte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) am Dienstag gesagt: „Einige tausend BSW-Stimmen sind offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden.“ Der Respekt vor den Wählern gebiete es, „mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“.