Union und SPD haben sich auf ein milliardenschweres Maßnahmen-Paket geeinigt, wollen Steuerzahler, Familien, Rentner und Mieter massiv entlasten. Auf Pump! Vom Sparen ist im Einigungspapier nur auf wenigen Zeilen die Rede. Vieles an den Plänen ist bisher nicht konkret. Doch Eckpunkte der Entlastungen sind bereits erkennbar und berechenbar.
▶︎ BILD nennt Zahlen.
Was haben Arbeitnehmer zu erwarten?
► 15 Euro Mindestlohn statt bisher 12,85 Euro – ein Plus von 2,15 Euro (16,7 Prozent). Das soll aber erst ab 2026 gelten.
► Steuerfreie Überstunden: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte (…) Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt.“ Laut dem Institut für Arbeitsmarkt– und Berufsforschung macht jeder Arbeitnehmer durchschnittlich 13 bezahlten Überstunden pro Jahr – künftig kommen also zwischen 50 und 100 Euro zusätzlich heraus.
► Höhere Pendlerpauschale: Hier bleiben Union und SPD äußerst vage. Bisher gilt: pro Kilometer Weg zur Arbeit werden 30 Cent (bis 20 Kilometer Fahrweg) und 38 Cent (ab dem 21. Kilometer) angerechnet. Bei früheren Anhebungen der Pendlerpauschale ergab sich eine Steuerersparnis von durchschnittlich 40 Euro/Jahr.
► Neue E-Auto-Förderung: Die „Kaufprämie für E-Autos“ – Ende 2023 ausgelaufen – soll wiederkommen. Höhe? Unklar!
Was haben Familien zu erwarten?
► „Familienbudget für Alltagshelfer“: Um „den alltäglichen Spagat zwischen Kindererziehung, Arbeit, Haushalt, Pflege“ zu erleichtern, soll ein „Familienbudget für Alltagshelfer“ eingeführt werden – angeblich „digital zugänglich“, um Missbrauch und Schwarzarbeit zu verhindern.
► Mietpreisbremse verlängern: Auch das soll Familien entlasten. Geplant: Die Bremse soll „zunächst für zwei Jahre verlängert“ werden. Auch mehr sozialen Wohnungsbau soll es geben. Details? Noch offen.
► Förderung von Bildung: „Sprachkitaprogramme“ sollen wieder eingeführt werden, das „Startchancenprogramm“ (20 Mrd. Euro/10 Jahre von je Bund/Land für sozial benachteiligte Schulen) fortgeführt und auf Kitas ausgeweitet werden. Kosten und Umfang sind noch ungeklärt.
► Flexiblere Arbeitszeiten: Um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, soll es keine tägliche Maximal-Arbeitszeit mehr geben, sondern nur noch ein Limit für die Wochenarbeitszeit. So können Eltern an einigen Tagen auf Vorrat mehr schuften, um sich Familienzeit an anderen Tagen zu erarbeiten.
Was haben Steuerzahler zu erwarten?
► Steuersenkung für „mittlere Einkommen“: Man wolle „die breite Mittelschicht durch eine Einkommensteuerreform entlasten“, versprechen Union und SPD. Details werden nicht genannt.
► Weniger Stromsteuer: Hier wird das Sondierungspapier konkret: „Um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde“ soll die Stromsteuer sinken. Auch Netzentgelte zum Stromnetzausbau sollen sinken. Laut Stromportal Verivox würde eine (gesetzlich mögliche) 7-Cent-Preissenkung beim Strom für eine Familie (2 Kinder, Jahresverbrauch 4000 kWh) eine Ersparnis von 93 Euro/Jahr erbringen.
► Steuersenkung für Gastronomie: In Kneipen und Restaurants soll die Mehrwertsteuer wie zu Corona-Zeiten wieder auf 7 statt 19 Prozent sinken. Erhebliche Einsparungen für Kunden/Familien wären die Folge. Ein 20-Euro-Schnitzel würde nur noch 17,98 Euro kosten, ein großes Bier fiele von 4,50 auf 4,05 Euro – minus 10 Prozent!
Was bedeuten die Pläne für Rentner?
► Keine Erhöhung des Renteneintrittsalters: Es soll bei maximal 67 Jahren bleiben.
► Steuerfrei arbeiten: Eine „Aktivrente“ soll für Rentner, die weiterhin zusätzlich arbeiten wollen, die ersten 2000 Euro Einkommen im Monat steuerfrei stellen.
► Mütterrente für alle: Rentnerinnen (oder Rentnern) wird die Erziehung von Kindern „mit drei Rentenpunkten für alle – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder“ anerkannt. Bedeutet: Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen drei statt wie bisher maximal zweieinhalb Erziehungsjahre bei der Rente angerechnet werden. Ein Rentenpunkt ist derzeit rund 40 Euro Monatsrente wert. Anstieg: 20 Euro/Monat.
Was erwartet Arbeitslose und Bürgergeld-Empfänger?
► „Grundsicherung“ statt „Bürgergeld“: Die staatliche Versorgung soll umgestellt werden und wieder mehr „fordern“. Bedeutet: Vorrang für die Vermittlung in Jobs, schärfere Sanktionen für Arbeitsverweigerer (bis zum „vollständigen Leistungsentzug“), soweit dies das Grundgesetz zulässt.
► Kampf gegen Schwarzarbeit: „Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch“ durch Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung ausländischer Kräfte soll verschärft bekämpft werden (mehr Razzien).