War diese Bundestagswahl in Teilen ungültig – und damit anfechtbar?
213.000 Auslandsdeutsche hatten sich zur Bundestagswahl am Sonntag angemeldet – mehrere Tausend davon konnten ihre Stimme aber offenbar nicht rechtzeitig auf den Weg nach Deutschland bringen, damit ihr Wahlzettel auch zählt. Auslandsdeutsche beklagen, die Wahlzettel seien zu spät abgeschickt worden – ein Verstoß gegen das Wahlgesetz! 150-200 Betroffene haben sich bereits gemeldet, wollen bei Bundestag oder Verfassungsgericht Einspruch einlegen.
Sahra Wagenknecht und ihr BSW wollen nun prüfen, ob dieser Fehler dazu führte, dass dem Bündnis am Ende rund 13.400 Stimmen fehlten, um in den Bundestag einzuziehen. „Wir werden das mit Juristen prüfen“, so Wagenknecht am Montag.
Hat Wagenknecht Chancen, sich ins Parlament zu klagen?
NEIN, sagt Verfassungsexperte Rupert Scholz (87, CDU) zu BILD: „Jeder einzelne Fall eines angeblichen Wahlrechtsverstoßes muss geprüft, geklärt und von den Betroffenen eingeklagt werden. Es wäre ein Wunder, wenn das BSW auch nur ein paar Hundert Fälle nachweisen könnte.“ Schon daran werde „eine Klage scheitern“.
Zudem müsse das BSW nachweisen, „dass die entgangenen Stimmen auch relevant sind für das Scheitern des BSW an der 5-Prozent-Hürde“.
Heißt: Selbst wenn das BSW 13.400 Wähler fände, deren Stimmen zu Unrecht nicht gezählt wurde, „dann müsste Frau Wagenknecht zudem beweisen, dass alle diese Stimmen für das BSW abgegeben worden wären“. Scholz: „Daraus wird nix! Da kommt nichts bei raus.“
Auch der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis (80) bezweifelt gegenüber „tagesschau.de“, dass wegen der Probleme mit Auslandsdeutschen das Bundestagswahlergebnis insgesamt für ungültig erklärt würde.
Allenfalls könnte „der Auftrag des Verfassungsgerichts an den Gesetzgeber dabei herauskommen, dafür Sorge zu tragen, dass das Wahlrecht im Ausland auch ausgeübt werden kann.“ Das sei momentan erkennbar nicht ausreichend gesichert.