Kurz vor der Bundestagswahl gibt es brisante Vorwürfe gegen die AfD: Es geht um den Vorwurf einer möglicherweise illegalen Millionen-Spende aus Österreich und um mögliche Strafzahlungen über sieben Millionen Euro. Aus dem Bundesvorstand heißt es nun: „Wir wissen von nichts, alles sauber!“
Mehrere Medien aus Deutschland und Österreich hatten am Dienstag berichtet, dass eine Zuwendung an die AfD über 2,35 Millionen Euro gesetzeswidrig sein könnte. Demnach investierte der ehemalige FPÖ-Politiker Gerhard Dingler die Millionen – für eine Kampagne mit Groß-Plakaten in zahlreichen deutschen Städten.
► Der Vorwurf: Nicht der Österreicher spendete das Geld, sondern der deutsche Immobilienmilliardär Henning Conle. Dingler habe ihm lediglich als Strohmann gedient, der Geldgeber sollte so auf verbotene Weise verschleiert worden sein. Sollte das stimmen, fiele der Vorgang unter illegale Parteienfinanzierung.
AfD-Bundesvorstand weist Vorwürfe zurück
Aus dem AfD-Bundesvorstand hieß es nun auf BILD-Nachfrage, man habe die Angelegenheit aufs Genaueste geprüft und weise die Vorwürfe zurück. Es sei kein Geld an die AfD geflossen, sondern der Spender habe vielmehr eine Plakatkampagne bezahlt.
▶︎Diese Kampagne sei außerhalb der Verantwortung der AfD entstanden und gebucht worden. Die Motive unterschieden sich zudem deutlich von der Wahlkampflinie der AfD. Dennoch habe man die Plakatspende angenommen. Immerhin handele es sich um 6400 Plakate in ganz Deutschland, die zur Wahl der AfD aufrufen.
Zudem gebe es keine Hinweise, dass Dingler nur ein Strohmann sei. Er habe der AfD vor der Spende auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Geld für die Kampagne „aus seinem eigenen Vermögen stammt“ und die Zahlung „insbesondere nicht im Auftrag von Dritten erfolgte“.
Die Beteuerungen der AfD stehen im Widerspruch zu Ermittlungen der österreichischen Behörden. Danach ermitteln diese unter anderem wegen des Verdachts der Geldwäsche. Das Bundeskriminalamt und die österreichische Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sind demnach ebenfalls in den Fall eingeschaltet.
Nach dem deutschen Parteiengesetz sind sogenannte Strohmannspenden verboten, bei denen die Identität des tatsächlichen Geldgebers verschleiert wird. Sollte sich der Vorwurf gegen die AfD bestätigen, droht ihr laut Parteiengesetz ein Strafgeld in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende – also rund sieben Millionen Euro.