Palma de Mallorca (Spanien) – Sein Vater stieg kurz aus dem Pool, der Junge (6) planschte weiter im vermeintlich sicheren Kinderbereich, beaufsichtigt durch zwei Rettungsschwimmerinnen. Doch wenig später trieb das Kind leblos im Wasser …
Die Tragödie ereignete sich am 25. August im Vier-Sterne-Hotel „Iberostar Waves Cristina“ an der Playa de Palma (Mallorca). Um kurz nach 17 Uhr entdeckten Hotelgäste das leblose Kind und riefen den Notruf. Doch der Junge starb.
Wie konnte das passieren?
Eine Mordkommission der Policía Nacional übernahm die Ermittlungen und veröffentlichte einen Abschlussbericht zu dem Fall.
Darin schildert die Polizei, dass der Pool des Hotels zwar in einen Kinder- und Erwachsenenbereich unterteilt ist, diese Bereiche jedoch verbunden sind. Für beide Bereiche war je eine Rettungsschwimmerin des Hotels im Einsatz.
Den Ermittlungen zufolge planschte der Sechsjährige zunächst im Kinderbereich, schwamm dann allerdings unbemerkt in den Erwachsenenbereich, wo er ertrank.
Tragisch: Den Untersuchungen zufolge hatten beide Rettungsschwimmerinnen zum Zeitpunkt des Unfalls ihre Positionen vorübergehend verlassen. Der Pool war ohne Aufsicht. Auch die Eltern, die aus Frankreich kommen sollen, ließen ihr Kind kurz unbeaufsichtigt.
Rettungskräfte kämpften am Beckenrand eine Stunde lang um das Leben des kleinen Jungen und versuchten, ihn per Herz-Lungen-Massage wiederzubeleben – vergeblich.
Das droht den Rettungsschwimmerinnen
Nach spanischem Recht können die Umstände des Unglücks als fahrlässige Tötung gewertet werden. Die beiden Rettungsschwimmerinnen des Hotels wurden von der Mordkommission über ihre Rechte als mutmaßliche Beschuldigte aufgeklärt und ihre Aussage unter Beisein ihres Rechtsbeistands aufgenommen. Der Polizeibericht wurde an das zuständige Gericht weitergeleitet, bei dem das Verfahren nun anhängig ist.
Bartolomé Salas Seguí (46), Anwalt auf den Balearen erläutert: „Tatsächlich könnten die Rettungsschwimmerinnen wegen der Fahrlässigkeit zur gleichen Zeit ihren Posten verlassen zu haben, für ein bis vier Jahre ins Gefängnis kommen. Ob auch den Eltern Konsequenzen wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht drohen, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Denn es könnte auch sein, dass sie dachten, ihr Kind sei in der Obhut der Rettungsschwimmer sicher.“