Die Union erhöht in der Asyl-Debatte den Druck auf Bundeskanzler Olaf Scholz (66, SPD)!
CDU-Chef Friedrich Merz (68) sagte am Freitag bei der Fraktionsklausur in Neuhardenberg (Brandenburg), es sei jetzt Sache der Bundesregierung, sofort „umfassende Zurückweisungen“ an den Grenzen zu veranlassen. Sollte Scholz wegen der Grünen keine Verständigung darüber in der Ampel erzielen, müsse er von seiner „Richtlinienkompetenz Gebrauch machen“.
Scholz habe die Union dann an seiner Seite – aber nur dann.
Und die Bundesregierung? Sie teilt BILD mit: „Wir prüfen vertraulich.“
Was prüfen die da eigentlich?
Dabei, so FDP-Vize Wolfgang Kubicki (72), sei die Lage seit Jahren für die Bundesministerien klar: Es müsse nur per Anordnung der Bundesinnenministerien an den Außengrenzen wieder Paragraf 18 des Asyl-Gesetzes angewendet werden. Der Paragraf besagt, dass nicht einreisen darf, wer aus „einem sicheren Drittstaat einreist“ oder wenn „ein anderer Staat (…) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist“. Das war im Flüchtlings-Herbst unter Kanzlerin Angela Merkel (70, CDU) und Innenminister Thomas de Maizière (70, CDU) weitgehend außer Kraft gesetzt worden.
Spektakulär wurde es, als im Sommer 2018 der damalige Innenminister Horst Seehofer (75, CSU) Merkel öffentlich drohte: Er werde, wenn sie nicht in Brüssel für strengere Grenzregime kämpfe, die Merkel-Praxis beenden – ganz einfach per Ministeranordnung!
Schon Anfang 2016 antwortete die Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage der Linken: „Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze (…) kommen derzeit nicht zur Anwendung“. Hieß: Man müsste es nur wieder anwenden.
„Zurückweisungen sind geboten“
Auch für einen, der es wissen muss, gibt es rechtlich nicht viel zu prüfen: Prof. Hans-Jürgen Papier (81), 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Papier zu BILD: „Zurückweisungen sind sogar geboten.“ Und: „Nach Paragraf 18 des Asyl-Gesetzes ist Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern.“ Es müsste nur zu geltendem Recht zurückgekehrt werden: „Die Ausnahme, etwa aus humanitären Gründen, wurde an den Außengrenzen Deutschlands zur Regel, das widerspricht dem Sinn des Asylrechts.“
Problem: In der Ampel wollen SPD und FDP im Kern wieder Zurückweisungen – die Grünen nicht. Die verweisen unter anderem auf EU-Recht („Dublin III Verordnung“). Papier widerspricht auch hier: „In der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen: Ein souveräner Staat kann nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise gewähren.“ Bei Fragen von innerer Sicherheit und Ordnung stehe nationales über EU-Recht.
Geht es also in der Ampel um Rechtsfrage oder politische Ansichten?
FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg (43): „Die Frage von Zurückweisungen ist in erster Linie eine des politischen Willens.“
Teuteberg: „Wer das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat stärken will, muss dafür sorgen, dass die Bürger ihn mit Funktions- und Handlungsfähigkeit verbinden und nicht nur mit ,Geht nicht‘.“