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Hannover – Die Onlineplattform X des US-amerikanischen Multi-Milliardärs Elon Musk (55) zieht gegen das Land Niedersachsen vor Gericht. Die Betreiberfirma X Internet Unlimited Company (XIUC) wehrt sich gegen die Anweisung, einen User-Beitrag mit einer nationalsozialistischen Parole zu löschen. Jetzt muss das Verwaltungsgericht in Hannover über die Klage entscheiden.

„Gegenstand des Verfahrens ist ein Beitrag eines Nutzers, der die Losung ,Alles für Deutschland’ enthielt“, teilte das Gericht mit. Wie die „HAZ“ berichtet, stammt der Post auf X von dem ehemaligen Uni-Professor Stefan Homburg (65), der seit Jahren durch Verschwörungstheorien auffällt und sich wegen des Beitrags selbst vor Gericht verantworten muss.

Homburg behauptete dem Bericht zufolge, die Nazi-Parole sei ein „Allerweltssatz“. Auch der thüringische AfD-Fraktionschef Björn Höcke hatte die Losung verwendet und wurde „wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a, Strafgesetzbuch) zu Geldstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte entsprechende Urteile im August 2025.

Nazi-Spruch von Meinungsfreiheit geschützt?

Im Fall Homburg schaltete sich die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) ein und wies XIUC an, den Post bei X für den deutschen Markt zu sperren oder zu löschen. „Der Beitrag sei daher nach den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages unzulässig“, erklärt das Verwaltungsgericht.

Das Unternehmen geht gegen die Anweisung mit unterschiedlichen Argumenten vor. So sei XIUC der Auffassung, „dass die konkrete Verwendung der Losung im jeweiligen Kontext von der Meinungsfreiheit geschützt sein kann“ und unter Umständen nicht unter den Paragrafen 86a falle. Zudem ist das Unternehmen der Meinung, die NLM hätte sich nicht an den Plattformbetreiber wenden dürfen, sondern an den entsprechenden X-Nutzer, also Homburg. Er hätte aus der Sicht von XIUC aufgefordert werden müssen, seinen Beitrag selbst zu entfernen.

Über den Fall verhandelt das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch.