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Salzburg – Ein kleiner Strich sorgt in Österreich für ein großes Behörden-Drama! Seit Wochen warten Heidemarie D. (44) und Roland S. (36) auf die Geburtsurkunde ihrer Tochter. Der Grund: Das Standesamt will ihren ungewöhnlichen Vornamen nicht akzeptieren. Eigentlich sollte der 24. September für die Familie ein dreifacher Grund zum Feiern sein. Nicht nur Heidemarie und Roland haben an diesem Tag Geburtstag, auch ihre Tochter kam in diesem Jahr am 24. September zur Welt. „Rianeva Viktoria“ soll die Kleine heißen.

Doch genau dieser Name sorgt nun für Ärger. Weil „Rianeva“ bislang nicht gebräuchlich ist, hat das Standesamt Salzburg Bedenken. Dabei liegt zwischen Zustimmung und Ablehnung nur ein kleiner Strich: „Ria-Neva“ wäre zulässig, „Rianeva“ dagegen nicht. Für die Eltern kommt die Bindestrich-Variante nicht infrage. „Neva ist laut Instituten ein Vorname mit serbischen oder kroatischen Wurzeln, die haben wir nicht. Es soll ein neuer österreichischer Name entstehen“, erklärt Vater Roland gegenüber „Heute“.

Was die Eltern unternommen haben

Dabei hatten die Eltern ihren Wunschnamen sogar prüfen lassen. Nach Angaben des Vaters bestätigte die Gesellschaft für deutsche Sprache den Vornamenscharakter von „Rianeva“ und hält die zusammengeschriebene Variante für vertretbar. „Rianeva Viktoria“ sei demnach eintragungsfähig.

Doch das Standesamt bleibt bei seiner Einschätzung. Für die Familie hat der Streit inzwischen ganz praktische Folgen: Seit der Geburt ihrer Tochter fehlt die Geburtsurkunde. Dadurch gibt es Probleme bei der Krankenversicherung, beim Kindergeld, bei der Vaterschaftsanerkennung und sogar beim Nachweis der Staatsbürgerschaft. Die Eltern hätten sich bereits an zahlreiche Behörden gewandt. Doch, so Roland: „Keiner will zuständig sein.“

Darum lehnt das Standesamt den Vornamen ab

Das Standesamt Salzburg verweist auf die Regeln zur Namensvergabe. Ein Vorname muss unter anderem dem Geschlecht des Kindes entsprechen, darf dessen Wohl nicht beeinträchtigen und muss gebräuchlich sein. Und genau daran scheitert „Rianeva“ nach Ansicht der Behörde. „Wir stellen Recherchen an, nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern weltweit“, heißt es vom Standesamt. Wird der Name tatsächlich nirgends gefunden, müssen sich die Eltern für einen anderen entscheiden.

Entscheidet am Ende ein Gericht?

Können sich Eltern und Standesamt innerhalb von 40 Tagen nicht einigen, muss die Behörde den Fall dem Bezirksgericht melden. Beharren Heidemarie und Roland auf ihrem Wunschnamen, könnte am Ende also ein Gericht darüber entscheiden, ob ihre Tochter Rianeva heißen darf.