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Friesland (Niedersachsen)/Berlin – Weil sie angeblich nicht verfassungstreu sind, sollen mehrere AfD-Politiker in Niedersachsen gar nicht erst bei der anstehenden Kommunalwahl antreten dürfen. Das SPD-geführte Innenministerium empfahl u.a. dem Wahlausschuss im Kreis Friesland, die Landrats-Kandidatur von Martin Sichert (46) nicht zuzulassen. Der Ausschuss leistete dem ohne inhaltliche Diskussion Folge, wie ein Video zeigt. Aber gibt es überhaupt stichhaltige Indizien für Sicherts angebliche Verfassungsfeindlichkeit?

BILD hat die Dokumente aus dem Ministerium vorliegen, mit denen Niedersachsens Innenministerium den AfD-Mann belastet. Zuerst berichtete „Nius“ darüber. BILD hat den Oldenburger Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (63) gebeten, die Vorwürfe zu prüfen. Sein Fazit: Die bislang bekannten Äußerungen rechtfertigen einen Wahlausschluss keinesfalls.

Jurist: AfD ist nicht verboten

Ein zentrales Argument des Innenministeriums ist Sicherts Mitgliedschaft in der AfD Niedersachsen. Diese wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden, untersteht also dem SPD-geführten Innenministerium von Daniela Behrens (58).

Für Boehme-Neßler ist die Mitgliedschaft kein tragfähiger Grund für einen Wahlausschluss. „Die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei kann keine Zweifel an der Verfassungstreue begründen.“

Regenbogen-Post: „Heftig, aber nicht verfassungswidrig“

Beanstandet wird unter anderem ein X-Beitrag aus dem Juni 2025. Darin kritisiert Sichert eine Regenbogenflagge am Berliner Rathaus und zieht indirekt einen Vergleich zur Zeit des Nationalsozialismus: „Das letzte Mal, als die Fahne einer bestimmten Ideologie an deutschen Rathäusern gehisst wurde, waren danach Millionen Menschen tot.“

Boehme-Neßler hält den Vergleich zwar für drastisch. „Die Aussage ist heftig und polemisch, aber nicht verfassungswidrig.“

„Grundlegende Aufgabe von Oppositionspolitikern“

Auch ein Telegram-Beitrag, in dem Sichert „Bevölkerungszersetzung“ und „feindseligen Invasoren“ spricht, begründet nach Ansicht des Professors keinen Verfassungsverstoß. „Eine zugespitzte, polemische Äußerung, aber inhaltlich eine Meinung, die von der Meinungsfreiheit geschützt und nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet ist.“

Er ergänzt: „Regierungspolitik hart und vielleicht auch überzogen zu kritisieren, ist die grundlegende Aufgabe von Oppositionspolitikern.“

Tuberkulose-Zahlen stimmen

Auch ein Instagram-Post über Tuberkulose führt das Innenministerium an. Sichert ist gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag. Er schrieb, 75 Prozent aller Tuberkulosefälle in Deutschland entfielen auf Migranten. Tatsächlich lag der Anteil der im Ausland geborenen Erkrankten nach Angaben des Robert-Koch-Instituts 2023 sogar bei 76,8 Prozent.

Boehme-Neßler: „Es ist völlig unklar, was an dieser Information Zweifel an der Verfassungstreue wecken soll.“

Behrens-Ministerium weicht aus

BILD fragte in Niedersachsens Innenministerium nach, wie die Aussagen die Verfassungsfeindlichkeit begründen sollen. Das Ministerium macht dazu keine Angaben und weicht stattdessen aus: Man werde „keine Entscheidungen der unabhängigen Wahlausschüsse kommentieren oder bewerten.“ Weiter heißt es: „Diese entscheiden eigenverantwortlich, mehrheitlich und weisungsfrei“. „Die abschließende Entscheidung“ treffe „weiterhin allein und ausschließlich der zuständige Wahlausschuss.“ Brisant: In dem Video, das die Entscheidung des Friesland-Ausschusses zeigt, bezeichnet der Vorsitzende die Empfehlung des Ministeriums zunächst als „Entscheidung“, korrigiert sich danach aber. Es ist unklar, ob wirklich alle Ausschussmitglieder sich bewusst waren, dass sie „weisungsfrei“ entscheiden durften.

„Politische Comedy“

Als „Realsatire“ empfindet der Jurist eine andere Passage aus der Stellungnahme des Innenministeriums. Darin heißt es, es sei „davon auszugehen“, dass AfD-Politiker Sichert Mitglied der AfD Niedersachsen sei, „eindeutige Beweise“ lägen aber nicht vor.

Boehme-Neßler: „Sichert ist seit 2017 Bundestagsabgeordneter der AfD. Dass seine Mitgliedschaft hier auch noch als nicht eindeutig bewiesen bezeichnet wird, ist politische Comedy.“

Sichert selbst sagt zu BILD: „Ich empfinde es als massiven Angriff auf die Demokratie, wenn im Wahlausschuss Vertreter anderer Parteien sich zusammentun, um einen unliebsamen Kandidaten auszuschließen.“

Das Gesamturteil von Verfassungsrechtler Boehme-Neßler fällt eindeutig aus: „Wer jemanden von einer Wahl ausschließen will, muss konkrete verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen nachweisen. Die bislang bekannten Aussagen erfüllen diesen Maßstab nach meiner Einschätzung nicht.“