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Frankfurt – Ein Pfleger soll Bewohner eines Pflegeheims im Wetteraukreis ohne medizinischen Grund mit Insulin versorgt haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Anklage gegen den heute 38-Jährigen erhoben. Der Vorwurf: Verdacht des versuchten Mordes, des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung.

Pflegeheim im Wetteraukreis: Sechs Taten angeklagt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der deutsche Staatsangehörige aus dem Wetteraukreis zwischen dem 23.07.2025 und dem 19.09.2025 insgesamt sechs Taten begangen haben. Betroffen waren demnach vier Heimbewohnerinnen und ein Heimbewohner.

Die Frauen waren zum Tatzeitpunkt zwischen 83 und 86 Jahre alt. Der Mann war 88 Jahre alt. Der Angeschuldigte soll ihnen jeweils ohne medizinische Indikation Insulin verabreicht haben. Dadurch sei ihr Blutzuckerspiegel abgesunken. Insulin kann für gesunde Menschen lebensgefährlich sein.

Das wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor

In vier Fällen soll der Pfleger nach der Insulingabe selbst den Notruf gewählt haben. Weil die Betroffenen dadurch ärztlich versorgt werden konnten, wirft ihm die Staatsanwaltschaft in diesen Fällen gefährliche Körperverletzung vor.

Anders sieht es die Anklage in zwei weiteren Fällen. Hier soll der Mann keine Rettungsmaßnahmen eingeleitet haben. Deshalb werden ihm neben der gefährlichen Körperverletzung auch zwei versuchte Tötungsdelikte vorgeworfen.

Landgericht Frankfurt prüft Anklage

In einem dieser Fälle besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Verdacht des Heimtückemordes. Die damals 84 Jahre alte Geschädigte soll wegen einer Demenzerkrankung bei der Tat arg- und wehrlos gewesen sein. Der Angeschuldigte soll diesen Umstand bewusst ausgenutzt haben.

Der 38-Jährige sitzt seit dem 21.09.2025 in Untersuchungshaft. Nun muss das Landgericht Frankfurt/Main entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.