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Regensburg (Bayern) – Nach seinem Axt-Angriff in einem Zug bleibt Mohamad A. (21) in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Der Syrer hatte am 3. Juli 2025 im ICE 91 Fahrgäste mit Hammer und Axt attackiert. Wegen einer psychischen Erkrankung sei er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung am Landgericht Regensburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 21-jährige Asylbewerber, dessen Antrag in Österreich abgelehnt worden war, musste sich unter anderem wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Dass bei dem Angriff niemand ums Leben gekommen sei, sei „schlichtweg Zufall“ gewesen, sagte die Richterin. Da von Mohamad A. weiterhin eine erhebliche Gefahr weiterer schwerer Straftaten ausgehe, ordnete das Gericht seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Mit Hammer und Axt durchs Abteil gelaufen

Mohamad A. sprach – so die Rekonstruktion vor Gericht – zunächst einen 25-jährigen Landsmann an, der mit seiner Mutter (52) und seinen Geschwistern (damals 10 und 20 Jahre) unterwegs war. Kurz vor Straßkirchen in Bayern habe Mohamad A. den 25-Jährigen „mit feindseligem Blick“ fixiert und sei mit Hammer und Axt durch das Zugabteil gelaufen.

Die Mutter des 25-Jährigen bat einen Fahrgast (29), die Polizei zu rufen, weil ihr Sohn keinen Handyempfang hatte. Während der den Notruf absetzte, schlug ihm Mohamad A. mit der Axt auf den Kopf. Der Mann sackte mit einer Schädelfraktur bewusstlos zusammen.

Mutter (52) erlitt Schädelfraktur

Danach ging Mohamad A. auf die syrische Familie zu, traf mit der Axt zweimal den Kopf der Mutter. Auch sie erlitt eine Schädelfraktur. Ihrem Sohn gelang es, Mohamad A. die Axt zu entreißen und diesen damit in Notwehr zu schlagen. Mohamad A. wurde schwer verletzt.

Der Notruf des Fahrgastes war im Prozess vorgespielt worden. Das bewegte Mohamad A. offensichtlich. Er sagte danach an den 29-Jährigen gerichtet: „Ich entschuldige mich für das, was passiert ist.“

In ihrer Urteilsbegründung ging die Vorsitzende Richterin auf die Lebensumstände von Mohamad A. ein. Er sei als unbegleiteter Minderjähriger nach Österreich gekommen und habe während seiner dreijährigen Flucht über die Türkei und Griechenland eine Schizophrenie entwickelt. Zum Tatzeitpunkt habe sich Mohamad A. selbst bedroht und in einer Notwehrsituation gefühlt. Auch der Kauf der Tatwerkzeuge kurz vor der Zugfahrt sei auf das Gefühl der Bedrohung zurückzuführen. Insofern handele es sich nicht um eine politisch motivierte Tat.