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Rostock – Gut zureden, den Notruf wählen oder zumindest einem Bahnmitarbeiter einen Hinweis geben. Etwas dieser Art hätte vielleicht den Suizid einer Frau verhindern können. Doch die Passanten sollen tatenlos geblieben sein. Ihr Wegschauen ist in Deutschland eine Straftat – und hat für das Paar vom S-Bahnhof Warnemünde nun ein Nachspiel.

Warum halfen sie nicht? Eine der Fragen, die viele Menschen umtreiben. Auch die Ermittler. Eine Sprecherin der Polizei am Dienstag zu BILD: „Sie sind erkannt worden. Mehrere Zeugenhinweise führten zur Identifizierung des Paares. Es laufen Ermittlungen wie bei jeder anderen Straftat.“ Die Verdächtigen hätten bereits von der Rostocker Polizei eine Vorladung erhalten.

Zuvor suchten die Beamten mit einem Foto der Überwachungskameras nach der Frau und dem Mann. Beide hielten sich am 7. Mai 2026 gegen 12.20 Uhr am Bahnsteig 2 des S-Bahnhofs in Rostock-Warnemünde auf. Dort sollen sie gesehen haben, wie sich eine Frau unter eine am Bahnsteig stehende Bahn begab und sich auf das Gleisbett legte. Laut Polizei war die suizidale Absicht klar erkennbar. Doch das Paar soll nichts unternommen haben. Wenig später fuhr die S-Bahn an – und die Frau starb.

Was dem Paar droht

Bei unterlassener Hilfeleistung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Strafrechtler Arndt Kempgens geht davon aus, dass es mit einer Geldstrafe nicht getan ist. Denn das Paar habe mehrere Möglichkeiten gehabt, Hilfe zu leisten. Das sieht auch der Rostocker Oberstaatsanwalt Harald Nowack so: „Aus den bisherigen Erkenntnissen des Ermittlungsverfahrens ergibt sich ein Anfangsverdacht der unterlassenen Hilfeleistung. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass es sich um einen Suizid gehandelt hat“, sagt er zu BILD. Denn natürlich müsse auch in einem solchen Fall geholfen werden – sofern man sich nicht selbst in Gefahr bringe. Nowack: „Und das war offenkundig nicht der Fall.“

Paar muss bei Dienststelle erscheinen

Warum sie offenbar wegschauten, ist noch unklar. Die Polizeisprecherin aus Rostock zu BILD: „Die Verdächtigen sind noch nicht vernommen worden. Auf der Dienststelle können sie sich zunächst zu den Anschuldigungen äußern.“ Ob es sich um Einheimische oder Touristen handelt, konnte die Sprecherin wegen der laufenden Ermittlungen nicht sagen. Der Anwalt des Paares wollte BILD-Nachfragen nicht beantworten.