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Nashville (USA) – Eigentlich sollte Christa Pike (50) längst tot sein. Die verurteilte Mörderin und Satanistin erhielt zwei Dosen der Giftspritze, überlebte jedoch die Hinrichtung. Nun stellt sich die Frage: Droht ihr erneut die Todesstrafe?

Am 30. September wollte der US-Bundesstaat Tennessee die verurteilte Mörderin mit dem Betäubungsmittel Pentobarbital hinrichten. Doch weder die erste noch die zweite im Protokoll vorgesehene Dosis tötete sie. Christa Pike kam bewusstlos ins Krankenhaus, wurde beatmet und später wieder wach. Inzwischen wurde sie aus der Klinik entlassen und zurück ins Gefängnis gebracht, wo sie weiter medizinisch versorgt wird.

Hirnschäden nach gescheiterter Hinrichtung?

Wie schwer die durch das Betäubungsmittel verursachten Schäden tatsächlich sind, lässt sich bisher nicht abschließend beurteilen. Manche Folgen könnten sich erst Monate später zeigen. Laut ihren Anwälten leidet Pike jetzt unter erheblichen Einschränkungen. Wie „CBS News“ berichtet, sei sie verwirrt und habe unter anderem Probleme mit Orientierung und Konzentration.

Genau diese möglichen Folgeschäden könnten der Satanistin am Ende das Leben retten. Sollte Pike die Folgen der Hinrichtung aufgrund geistiger Beeinträchtigungen nicht mehr ausreichend verstehen können, könnte ein Gericht einen erneuten Vollstreckungsversuch stoppen.

Richterin lässt Beweise sichern

Juristisch wäre ein zweiter Hinrichtungsversuch grundsätzlich möglich, denn Christa Pikes Todesurteil gilt weiter. Ihre Anwälte wollen das verhindern und bereiten einen Rechtskampf vor. Schon vor der Exekution hätten sie vor ihrem Gesundheitszustand und den Schwierigkeiten beim Legen der Zugänge gewarnt.

Währenddessen laufen die Untersuchungen auf Hochtouren. Eine Richterin ließ laut CBS News wichtige Beweise wie Spritzen, medizinische Unterlagen und Videoaufnahmen sichern. Parallel dazu ordnete Gouverneur William Lee (67) unabhängige Ermittlungen an. Er könnte die Todesstrafe zudem in lebenslange Haft umwandeln. Ob die gescheiterte Exekution seine Haltung verändert hat, ist offen. Einen neuen Hinrichtungstermin gibt es bislang nicht.