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Hamburg – Es ist für viele das größte Hindernis auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft: Kenntnisse der deutschen Sprache. Statt mühselig zu pauken, wählen manche offenbar eine fragwürdige Abkürzung. Immer häufiger werden gefälschte Sprachzertifikate und manipulierte Testnachweise vorgelegt, um an den deutschen Pass zu kommen.

Jetzt schlagen die Innenminister Alarm. Heute beginnt die Innenministerkonferenz (IMK). Unter Tagesordnungspunkt 15 beraten die Minister einen geheimen Bericht – Titel: „Maßnahmen gegen gefälschte Zertifikate“.

Strafanzeige wegen Urkundenfälschung

Aus den meisten Bundesländern liegen bislang keine Statistiken vor, wie häufig es solche Betrugsfälle gibt. Bekannt ist nur die Gesamtzahl für 2025 von 332.500 erfolgten Einbürgerungen.

Wie BILD erfuhr, scheiterten in München rund zwei Prozent der Einbürgerungsverfahren wegen Fälschungsverdachts. Im Jahr 2025 wurden dort insgesamt 7549 Menschen eingebürgert. Gleichzeitig registrierte die Einbürgerungsbehörde 149 Fälle mit konkretem Verdacht auf gefälschte oder manipulierte Sprachzertifikate. Das bestätigte ein Behördensprecher. In 91 Fällen wurde sogar Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung erstattet.

Doch wie leicht ist es, zu fälschen? BILD hat den Test gemacht.

Anbieter wirbt offen mit falschem Zertifikat

Eine einfache Google-Suche nach „Zertifikat Deutsch B1 kaufen“ führt zu Anbietern, bei denen Nutzer lediglich ein Formular ausfüllen müssen. Der Preis liegt bei rund elf Euro. Anschließend kann eine PDF-Datei heruntergeladen werden – das „Sprachzeugnis“ ist fertig.

Auf einer Internetseite wirbt ein Anbieter offen damit: „Das gekaufte Zertifikat steht sofort als PDF-Download bereit und kann ohne Muster-Kennzeichnung zu Hause ausgedruckt werden.“ Name, Datum, Prüfungsnoten und sogar Stempel lassen sich individuell festlegen.

Zwar heißt es auf der Website zugleich, die Zertifikate hätten „keine rechtliche Gültigkeit“ und dürften nicht als amtliche Dokumente verwendet werden. Doch wofür sollte man sie sonst erstellen?

Wer solche Dokumente dennoch im Einbürgerungsverfahren vorlegt, macht sich strafbar. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München erklärt dazu: „Urkundenfälschungen durch die Vorlage gefälschter Sprachzertifikate werden in der Regel mit Geldstrafen geahndet.“

Wegen Antisemitismus: Auch der Einbürgerungstest soll überprüft werden

Neben den Sprachzertifikaten wollen die Innenminister auch den Einbürgerungstest selbst überprüfen. Bewerber sollen künftig schriftlich darlegen, wie sie zum Existenzrecht Israels und zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland stehen. Damit sollen Antisemiten vom deutschen Pass ferngehalten werden.