München – Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Aber erhält nach einem Unfall ein alter Mann wirklich weniger Schadenersatz als ein junger? Um genau diese Frage ging es gestern vor Gericht in München. Ein Rentner (92) verklagte nach einem Unfall im berühmten Englischen Garten das Land Bayern, weil ihm der rechte Unterschenkel amputiert werden musste.
Der Rentner forderte Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von einer halben Million Euro. Ein Baron mit einem großen Namen. Er ist der Sohn des Hitler-Attentäters Wessel Freytag von Loringhoven, der den Sprengstoff und Zünder für den gescheiterten Anschlag am 20. Juli 1944 im Führerhauptquartier Wolfsschanze (im heutigen Polen) besorgt hatte.
Der Kläger wurde im Rollstuhl von einem Freund in den Gerichtssaal geschoben. Sein rechtes, leeres Hosenbein war verknotet, damit es nicht auf dem Boden schleift. „Mein ganzes Leben ist vernichtet“, sagte der Baron aus München, der zu seiner aktiven Zeit einen Handel mit Lammfell-Kleidung betrieben hatte. „Mit einem Bein kann man nichts, nichts machen.“
Der Unfall passierte im April 2024 auf dem Ernst-Penzoldt-Weg im Englischen Garten. Arbeiter der zum Freistaat Bayern gehörenden Verwaltung wollten den Weg ausbessern, fuhren mit einer Walze über den 4 Meter breiten Weg. Als der damals 90-Jährige den Bautrupp überholen wollte, rollte die Walze rückwärts, der Baron geriet mit der rechten Ferse darunter. Schwer verletzt kam der Rentner in eine Klinik. Weil eine Blutvergiftung drohte, ließ er sich schließlich den rechten Unterschenkel amputieren.
„Ich bin weder blind noch taub noch gaga“, sagte er Mittwoch zum Vorsitzenden Richter Thomas Böx. „Meine letzten Lebensjahre gibt es nicht mehr.“ Seit über 60 Jahren lebe er in seiner Schwabinger Wohnung im 2. Stock ohne Lift. „Wenn ich ein Buch aus dem Regal nehmen will, bin ich auf Hilfe angewiesen. Wenn ich auf die Straße will, müssen mich Pfleger tragen.“
Allein an Schmerzensgeld verlangte er deshalb 200.000 Euro. Sein Anwalt Christian Meisl begründete die hohe Summe mit einem ähnlichen Fall eines jungen Mannes. Doch der Richter sah hier Unterschiede. Thomas Böx: „Das betraf einen jungen Mann. Der hat noch ein sehr langes Leben mit einer Prothese vor sich.“
Am Ende einigten sich die streitenden Parteien auf eine Summe von 175.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.