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Berlin – Wirbel um die Israel-Blockade im VW-Aufsichtsrat! Mittlerweile schaltet sich auch die Politik in den Streit um den VW-Standort Osnabrück ein – und fordert ein Ende der Blockade durch den katarischen Großaktionär. Nach BILD-Informationen hat der Staatsfonds des Emirats, drittgrößter Anteilseigner von Volkswagen, Vorbehalte gegen eine Vereinbarung mit dem israelischen Rüstungsunternehmen Rafael angemeldet. Damit stehen mehr als 2000 Arbeitsplätze in Niedersachsen auf dem Spiel.

Hintergrund: Die Israelis planen, in Osnabrück Bauteile für das Raketenabwehrsystem „Iron Dome“ für den europäischen Markt zu produzieren. Nach BILD-Informationen laufen im Bundeswirtschaftsministerium und im Auswärtigen Amt derzeit intensive Gespräche, um die Investoren zum Einlenken zu bewegen. Sowohl bei Volkswagen als auch beim Rüstungskonzern mit Sitz in Haifa wächst wieder Hoffnung, dass die Vereinbarung doch noch zustande kommt.

Fakt ist: Die staatliche „Qatar Investment Authority“ (QIA) hält 17 Prozent der Stimmrechte und 10,4 Prozent des Volkswagen-Aktienkapitals und zählt damit zu den einflussreichsten Anteilseignern des Konzerns. Katar steht seit Jahren international in der Kritik wegen seiner finanziellen Unterstützung der Hamas und seiner engen Kontakte zur Terrororganisation.

BILD will wissen: Wie fremdgesteuert ist VW wirklich? Und was könnte die Politik überhaupt ausrichten?

„Lücke in der Investitionskontrolle“

„Der Fall illustriert eine Schutzlücke in der europäischen Investitionskontrolle. Denn es fehlt bislang an Regelungen, die verhindern, dass Investoren, die unter drittstaatlicher Kontrolle stehen, ihre Anteile an europäischen strategischen Vermögenswerten ausnutzen, um drittstaatliche Politik zulasten der EU durchzusetzen“, erklärt Patricia Bendlin Spür, Expertin für Außenwirtschaftsrecht, in BILD.

Und weiter: „Der Einfluss ist dabei nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch politischer Natur. Staatlich kontrollierte Aktionäre können, wie der Fall Katar/VW zeigt, Maßnahmen anstreben, deren Vorteilhaftigkeit für das Unternehmen selbst zumindest zweifelhaft ist.“

Das Abstimmungsverhalten von QIA sei laut Bendlin Spür „auch wenn es erkennbar politisch motiviert ist, rechtlich kaum angreifbar“.

Das heißt, VW ist machtlos? „Im vorliegenden Fall erfolgte die Blockade auf der Ebene des Aufsichtsrats, denn Entscheidungen über Produktionsstätten bedürfen nach dem VW-Gesetz dessen Zustimmung. Gegen das Abstimmungsverhalten eines Aufsichtsratsmitglieds sind die rechtlichen Möglichkeiten im Ergebnis eingeschränkt“, stellt die Juristin klar.

Hinzu kommt eine praktische Dimension: „Formal entscheidet der Vorstand über das operative Geschäft. In der Praxis ist es für Vorstandsmitglieder jedoch kaum möglich, dauerhaft gegen den erklärten Willen eines Großaktionärs zu agieren, der einen Sitz im Aufsichtsrat hält und damit auf die Kontrolle des Managements einwirken kann.“ Heißt: VW ist „faktisch in seinen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.“

Kann Deutschland als Staat einlenken?

Die Expertin räumt kaum Chancen ein, dass die Bundesregierung die VW-Jobs retten kann: „Abgesehen von politischem Druck oder einem Angebot zum Rückkauf der QIA-Anteile – vorausgesetzt, die QIA ist überhaupt zum Verkauf bereit – stehen Deutschland im Bereich des Investitionskontrollrechts keine rechtlichen Hebel zur Verfügung.“

Es wäre „zudem fraglich, ob das Interesse an der Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen ein Grund für ein Eingreifen Deutschlands in eine Transaktion eines ausländischen Investors wäre“, sagt Bendlin Spür. Denn: Arbeitsplatzsicherung ist „kein durch den EuGH anerkannter Belang der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“.